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Problemen gibt, die prinzipiell zum Gegenstand Sozialer Arbeit werden
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können. Was faktisch Gegenstand der Bearbeitung wird, konkretisiert sich
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im situativen und institutionellen Kontext der Fallbearbeitung und ist nicht
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zuletzt ein Produkt der Aushandlung zwischen SozialpädagogInnen und
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KlientInnen.« (ebd.:42, Hervorh. Original). Was in einem Fall ›der Fall ist‹,
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muss also immer zunächst eingeschätzt und diskursiv ausgehandelt
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werden.
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Müller verweist auf die Gefahr dieser diffusen Allzuständigkeit. Weil
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Soziale Arbeit den Anspruch verfolgt, sich um die Alltagsprobleme des
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›ganzen Menschen‹ in seiner jeweiligen Lebenssituation zu kümmern,
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gerate sie »in die Gefahr eines totalitären, weil prinzipiell grenzenlosen
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Zugriffs auf den Alltag ihrer Klienten zu kommen« (1991:112). Das
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ganzheitliche und alltagsnahe Handlungsverständnis der Sozialen Arbeit
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habe für die Klientenseite notwendigerweise ein Doppelgesicht: Es
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ermögliche zunächst, dass die Komplexität der belastenden Lebenslagen
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überhaupt sichtbar werden kann. Die Kehrseite sei, dass die
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Kontrollmöglichkeit des Klienten, welche Leistungen er konkret erwarten
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kann und welche nicht, ebenfalls diffus wird (vgl. ebd.:113). Das Aushandeln
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der Grenze der Intervention mit der Klientin ist für Müller deshalb ein
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wesentliches Strukturmerkmal der Intervention selbst (vgl. ebd.:114).
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Fokus der Problembearbeitung
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Wir haben festgestellt, dass die grundsätzlich umfassende Zuständigkeit für
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alle Aspekte der komplexen Problemlagen von Klientinnen ein Kennzeichen
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Sozialer Arbeit ist. Der Problembearbeitungsfokus ist dabei immer ein
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doppelter oder sogar dreifacher ( Kap. 2.2.2): Es geht um Unterstützung
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der Klienten zur Veränderung ihrer Person und Lebensweise einerseits, um
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Unterstützung zur Veränderung der Lebensbedingungen des Klienten
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andererseits. Zu diesem doppelten Fokus der fallbezogenen
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Problemstellung kommt außerdem die fallunabhängige und
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fallübergreifende Optimierung der sozialen Infrastruktur. Dieser doppelte
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(bzw. trifokale) Fokus hinsichtlich Aufgabenstellung impliziert, dass
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Professionelle der Sozialen Arbeit in der Lage sein müssen, grundsätzlich
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mit Situationen von Ungewissheit (Kontingenz) umgehen zu können:
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Ungewissheit, was der Fall ist und wo der Unterstützungsfokus liegen wird,
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Ungewissheit auch, was die eigene Zuständigkeit betrifft. Die »Bewältigung
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von Ungewissheit« gilt deshalb als Kern professioneller
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Handlungskompetenz (Olk 1986:151 zit. in Müller 2012:965; vgl. auch
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Gildemeister 1993:64; Dewe/Otto 2011:1148). Zugleich bleibt die
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Kompetenzdomäne der Sozialen Arbeit systematisch unscharf (vgl.
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Gildemeister 1992:211).
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Geringe gesellschaftliche Anerkennung
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Eine weitere Schwierigkeit in Zusammenhang mit der diffusen
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Allzuständigkeit ist das teilweise unklare gesellschaftliche Mandat (
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Kap. 3.1.1) und die tendenziell geringe gesellschaftliche Anerkennung. So
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führt beispielsweise Thiersch aus, dass sich die Soziale Arbeit entwickelt
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habe aus der Institutionalisierung und Professionalisierung von Aufgaben,
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