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Hochuli Freund
31.7.17 S. 285
Autonomieförderung durch systemische Fallbearbeitung
mit der psychiatrischen Heimpflege angehen. Das Gespräch mit ihren Kindern habe die Situation etwas entspannt, dies beruhige Frau G. sehr. Sie hat
einen ersten Termin bei einem Psychiater in ihrem Wohnort organisiert, den
sie regelmässig konsultieren möchte. Die psychiatrische Unterstützung in der
Klinik hat sie als sehr hilfreich empfunden und möchte diese nach Austritt
weiterführen. Weiter hat sie mit Unterstützung der Pflege einen Brief an ihren Ehemann geschrieben und abgeschickt, in dem sie ihn bittet, aus ihrer
Wohnung auszuziehen. Eigentlich wollte sie ihm das persönlich sagen, konnte sich aber nicht dazu überwinden. In dieser Form stimme das so für sie.
Frau G. und ich evaluieren die geleistete Fallarbeit nach den Kriterien der
Wünschbarkeit/Verträglichkeit, der Wirtschaftlichkeit und des Realitätsbezuges/Kontextes (vgl. Hochuli Freund/Stotz 2015:318f.). Da die Beratungszeit
in der psychosomatischen Klinik mit der Patientin eher kurz ist, schliesst dieser Schritt den Beratungsprozess ab. Ich frage Frau G., ob die geleistete Fallarbeit ihren Wünschen entspricht, ob sie daran weiter anknüpfen kann und
wie sie sich selber in dieser Zeit verändert hat. Frau G. äussert, den
Beratungsprozess als sehr hilfreich für ihre weitere Entwicklung empfunden
zu haben. Sie habe meine Gespräche jeweils als Anregung zur Selbstreflexion
genutzt, in der Zeit in ihrem Zimmer in der Klinik habe sie oft über ihr Leben nachgedacht. Sie sei froh, dass sie den Entschluss gefasst habe, ihren Alltag zu verändern und nicht mehr so weiterzumachen wie bisher. Auch sei sie
froh, dass sie gute Unterstützung durch die Heimpflege und den Psychiater
haben werde und dass ihre Kinder ihre Entscheide gutheissen und sie sich
aussprechen konnten.
Die Veränderungen durch die Fallbearbeitung sind als sehr positiv zu beurteilen, Frau G. hat ihre eigenen Wünsche geäussert und mit Unterstützung
Professioneller Interventionen nach ihren Vorstellungen getätigt. Der professionsbezogene Auftrag der Autonomieförderung und Ressourcenaktivierung
wurde in der Fallbearbeitung umgesetzt, die Klientin wurde als Expertin ihres Lebens geschätzt. Der organisationsbezogene Auftrag der Reintegration
in das gesellschaftliche Leben wurde gezwungenermassen auch umgesetzt,
möglicherweise hätte sich Frau G. noch mehr Zeit in der Klinik gewünscht,
da sie sich sehr wohl gefühlt hat. Mit dem Zeitdruck hat sie dies aber sicher
auch zu Ideen angeregt und zur Interventionsdurchführung in einer angemessenen Zeit. Der klientinnenbezogene Auftrag wurde aus meiner Sicht sehr
gut erfüllt, Frau G. hat ein Unterstützungsnetz nach dem Austritt, sie hat ihren Alltag aber auch nicht von Anfang an komplett verändert, sondern sinnvolle externe Unterstützung organisiert. Mit der Heimpflege kann sie ihr
Wunsch nach einer kreativeren Freizeitgestaltung noch weiter vertiefen,
wenn für sie der Zeitpunkt stimmt. Ob die Beantragung der Beistandschaft
ihrem eigenen Wunsch entspricht, kann ich nicht beurteilen, da dieser Beschluss in einem anderen Gespräch gefasst wurde. Meiner Meinung nach ist
es aber eine Intervention, die es für Frau G. auszuprobieren gilt, da eine Beistandschaft die Bedingungen der tragfähigen Beziehung erfüllen kann, die in
der handlungsleitenden Arbeitshypothese ausgearbeitet wurden. Damit die
weitere Umsetzung der Alltagsgestaltung von Frau G. ihrem Wunsch nach
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