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Abb. 22: Vorgehensschritte beim theoriegeleiteten Fallverstehen
Wenn eine Sozialarbeiterin allein zuständig ist für die Begleitung einer
Klientin, wird sie die Diagnosemethode selbst anwenden und die
diagnostischen Erkenntnisse nutzen für den Unterstützungsprozess;
vielleicht wird sie ihre Fallüberlegungen auch in einer Intervisionsgruppe
diskutieren und damit intersubjektiv überprüfen, und je nach Auftrag wird
sie die soziale Diagnose in die interprofessionelle Kooperation einbringen.
Nimmt im stationären Kontext ein sozialpädagogisches Team gemeinsam
einen Erziehungs- oder Unterstützungsauftrag wahr, erfolgt auch das
theoriegeleitete Fallverstehen im Team. Möglicherweise wird der Fall
führende Sozialpädagoge (Bezugsperson, Fall-Koordinator) vorbereitend
theoriegeleitete Fallüberlegungen anstellen und diese ins Team einbringen,
wo sie diskutiert und das Fallverstehen weitergeführt wird, und er wird
danach den Dialog mit der Klientin suchen und die Erkenntnisse daraus ins
Team zurückbringen. Insbesondere die wichtigsten Erklärungen und die
Folgerungen daraus für den weiteren Unterstützungsprozess
(Arbeitshypothese, Fragestellung) erfordern einen gemeinsamen
Verständigungsprozess auf der Fachebene.
In Kontexten, in denen es um komplexe Problemstellungen geht und
mehrere Professionen und Berufsgruppen einem Fall beteiligt sind, ist ein
gemeinsamer Prozess des Fallverstehens auf der Fachebene besonders
wichtig. Idealerweise finden sich die unterschiedlichen
Professionsvertreterinnen in einer interdisziplinären Fallbesprechung
zusammen, bei der alle zunächst ihre bisher gewonnenen Informationen,
Einschätzungen und Erklärungen vorstellen. Diese Überlegungen werden
gemeinsam erörtert, überprüft, ergänzt und so lange weiterentwickelt, bis
ein umfassendes, differenziertes, integratives transprofessionelles
Gesamtbild entsteht (vgl. Hochuli Freund/Amstutz 2019:119 f.), oder