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Sichtweisen und Einschätzungen verschiedener Beteiligter in einem Fall
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erfasst werden. Die Auslegeordnung kann aber auch mit Hilfe eines
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(teil-)standardisierten Analyseinstruments geschehen, in dem entlang
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vorgegebener Kategorien – die sich meist auf verschiedene Lebensbereiche
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beziehen – Bewertungen vorgenommen werden (z. B. zu Ressourcen und
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Schwierigkeiten). Grundsätzlich bezieht sich jede dieser Analysemethoden
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darauf, die Probleme und Risiken in einem Fall herauszuarbeiten wie auch
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die Ressourcen zu erkennen und festzuhalten und danach den weiteren
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Bedarf – an Erklärung/Diagnose oder aber Intervention – zu ermitteln.
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Sowohl bei Erhebung der Probleme und Risiken wie auch der Ressourcen
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kommen das Menschenbild und die übergeordnete Zielsetzung der Sozialen
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Arbeit zum Tragen ( Kap. 2.2.2 und Kap. 4.1.3): Stets wird nach
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individuellen und sozialen Risiken und eben solchen Ressourcen gesucht.
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Wie bereits in der Situationserfassung wird also auch bei der Analyse die
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soziale Dimension berücksichtigt, indem Informationen zu Lebenslage und
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sozialer Integration erfasst werden.
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Losgelöst von einer spezifischen Methode können bei einer Analyse auch
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offene Analysefragen genutzt werden, mit denen eruiert wird, was denn in
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einem konkreten Fall für einzelne Beteiligte von Bedeutung ist, was bekannt
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und was unklar ist, was einfach und was schwierig etc.. Wenn Fall bezogen
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solche klärenden Unterscheidungen getroffen und Fragen formuliert und
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danach untersucht werden, sprechen wir von Analyse in einem weiten
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Sinne und in offener Form ( Kap. 9.6.3).
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Im Konzept Kooperative Prozessgestaltung gilt es als methodischer
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Standard, dass Analysemethoden für beide Kooperationsebenen genutzt
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werden. Es braucht geeignete Analysemethoden, um die Beurteilung der
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Situation und die Selbsteinschätzung eines/der Klienten einzuholen. Dies
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ist zugleich eine gute Möglichkeit, einen noch wenig motivierten Klienten
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für die Kooperation zu gewinnen. Erforderlich sind aber auch methodische
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Möglichkeiten für die fachliche Einschätzung: Sei es dafür, dass eine
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fallführende Sozialarbeiterin eine Beurteilung vornimmt (z. B.
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Anspruchsberechtigung hinsichtlich Sozialhilfe), sei es, dass in einem –
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intra- oder interprofessionellen – Team aus den je individuellen
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Beobachtungen während der Situationserfassung gemeinsam
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herausgearbeitet wird, welche Fähigkeiten/Ressourcen und welche
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Schwierigkeiten sich zeigen und wo es Handlungsbedarf gibt. Je nach
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institutionellem Kontext und nach Komplexitätsgrad eines Falles hat die
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Analyse eher einen Fokus auf Erkenntnisse als Basis für eine Diagnose oder
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eher auf Intervention. Wir werden zudem im Verlaufe des Kapitels zeigen,
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dass manche Analysemethoden besonders geeignet sind für den Einsatz in
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bestimmten Praxisfeldern oder -organisationen.
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Für verschiedene Handlungsfelder wurden übergreifende Konzepte oder
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spezifische Analyseinstrumente entwickelt, wie z. B. die Internationale
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Klassifikation der Funktionsfähigkeit, Behinderung und Gesundheit (ICF)
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der WHO (2001) für den Bereich der Behindertenhilfe oder das multiaxiale
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Diagnosesystem (Jacob/Wahlen 2007) für die Jugendhilfe. Wir werden in
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unserem Lehrbuch auf solche praxisfeldspezifischen Konzepte und
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Methoden aus Platzgründen nicht weiter eingehen (und verweisen
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interessierte Leserinnen stattdessen auf Buttner et al. 2020).
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