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auch er in ausreichendem Masse Befriedigung erlebt« (ebd.:42) abzuleiten
ist. Zu dieser Verantwortung gehört für sie auch die Auseinandersetzung
mit den eigenen destruktiven Gefühlen, Gedanken und Impulsen (vgl.
ebd.:48). Selbstverantwortung und Zufriedenheit sieht Bang als Aspekte
seelischer Gesundheit.
Das Nachdenken über sich selbst, über die Involviertheit der eigenen
Person in das professionelle Handeln die Fähigkeit zur Selbstreflexion
mithin gilt denn auch unstrittig als ein zentrales Moment im professionellen
Handeln und als Kernelement von Professionalität. Supervision als Gefäß, in
dem Selbstreflexion ermöglicht wird, ist deshalb für die
Kompetenzentwicklung wie auch für die Qualitätssicherung professionellen
Handelns unabdingbar (vgl. u. a. Müller 2017:175 f.). Sie hat sich denn auch
in der Sozialen Arbeit wie in keiner anderen Profession etablieren können,
betont Gildemeister (1992:211). Die Sozialarbeiterin müsse ihre Berufsrolle
sozusagen selbst inszenieren; dies verlange ein hohes Maß an Flexibilität
und Konfliktfähigkeit. Ohne einen Ort für die Reflexion gemeinsam mit
andern Professionellen ist dies auf Dauer kaum zu leisten. Die Supervision
sei »einer der wenigen Anker für die berufliche Identität« (ebd.), die sich
institutionalisiert habe.
Weil der Sozialarbeiter im gemeinsamen Handeln mit Klientinnen und
Klientensystemen als ganze Person beteiligt ist, weil er selbst als Person
sein eigenes Arbeitsinstrument ist, deshalb ist die reflexive
Auseinandersetzung mit eigenen Emotionen und der eigenen Biografie
unabdingbar. Die Fähigkeit zu biografischer Selbstdistanzierung und zu
stetiger Selbstreflexion ist ein wichtiger Bestandteil von
Professionskompetenz. Ohne Settings einzurichten für die gemeinsame
Selbstreflexion der Professionellen (Intervision, Supervision) kann eine
Praxisorganisation Professionalität und Qualität nicht sicherstellen.
3.3
Zusammenfassung der Erkenntnisse
Der Anspruch auf ein eigenständiges Professionalitätsmodell ist schon in
den Anfängen der Sozialen Arbeit gestellt und begründet worden. Die
Exklusivitätsmerkmale klassischer Professionen sind für die Soziale
Arbeit unerreichbar. Ausgangspunkt für die Bestimmung eines
eigenständigen Professionalitätsmodells sind die spezifischen
Konstitutions- und Rahmenbedingungen der Sozialen Arbeit und die
daraus folgenden Strukturprobleme des Handelns. Professionelles
Handeln zeichnet sich aus durch Ausbalancieren struktureller
Widersprüchlichkeiten.
Geringe Spezialisierung, fehlende Monopolisierung des
Handlungsfeldes, eine systematisch unklare Zuständigkeit bezeichnet
als diffuse Allzuständigkeit für komplexe Probleme sind konstitutiv für
die Soziale Arbeit. Die Bewältigung von Ungewissheit worum es geht in
einem Fall, welche Unterstützung nötig ist, was in der eigenen
Zuständigkeit liegt gilt daher als Kern professioneller
Handlungskompetenz. Die Unterstützungsaufgabe kann oft nur in
Zusammenarbeit mit anderen Berufen und Professionen realisiert
werden.