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14.4
Reflexion des Prozessschrittes
Ein Nachdenken über die Evaluation lohnt sich in Bezug auf
unterschiedliche Aspekte: Die Rahmenbedingungen sollen kritisch
reflektiert werden und das methodische Vorgehen bei der fallbezogenen
Evaluation soll in Hinblick auf die in Kapitel 7.4 formulierten
Reflexionskriterien kritisch beurteilt werden. Schließlich können auch bei
diesem Prozessschritt fallbezogene Reflexionsfragen formuliert werden.
14.4.1 Methodenreflexion
Fallbezogene Evaluation findet in Form von Selbstevaluation statt, d. h., die
zuständigen Professionellen der Sozialen Arbeit werten ihr eigenes Handeln
aus, wählen Evaluationskriterien aus und beziehen bei dieser Beurteilung in
angemessener Weise die Beteiligten ein. Dies erfordert spezifische
Kompetenzen, aber auch Rahmenbedingungen auf der Ebene der
Organisation. Eine lernende Organisation mit einer Kultur der
Fehlerfreundlichkeit, welche Evaluationsgefäße institutionalisiert und
Standards für die Evaluation (z. B. hinsichtlich zeitlicher Intervalle und
Dokumentation) definiert hat, stellt gute Voraussetzungen für eine
einzelfallbezogene Evaluation zur Verfügung. Gleichzeitig soll eine
Auswertung stets entsprechend den Erfordernissen eines Falles organisiert
werden können. Dies impliziert auch die Entscheidung darüber, wann es
sich um einen Fall für die Supervision handelt, d. h., wann die
Thematisierung der emotionalen Verstrickung der Professionellen in einen
Fall ansteht, wann eine prozessorientierte Fallevaluation auf der Fachebene
organisiert und wann in Kooperation mit einem Klientensystem eine
gemeinsame Zwischenbilanz gezogen werden soll. Offenheit, Ehrlichkeit, ein
Klima der Angstfreiheit und die Bereitschaft zur kritischen
Auseinandersetzung mit der eigenen Person und dem eigenen Handeln
stellen bei jeder dieser Möglichkeiten von Auswertung entscheidende
Voraussetzungen für das Gelingen dar.
Das Vorgehen bei einer einzelfallbezogenen Prozessevaluation soll im
Folgenden in Bezug auf die Reflexionskriterien für Methoden in der Sozialen
Arbeit in summarischer Weise überprüft werden. Das Kriterium der
Kooperation mit den Klienten(systemen) macht deutlich, wie wichtig die
gemeinsame Auswertung mit der Klientin und/oder dem Klientensystem
und das Einholen der Beurteilung durch die Klientin sind. Dies gilt auch für
die Kooperation auf der Fachebene: Die Einschätzung von anderen
Professionellen ist zu erfragen und zu dokumentieren. In Hinblick auf die
Zielsetzung Sozialer Arbeit erscheint das Evaluationskriterium Beurteilung
der Zielsetzung besonders wichtig, da hier (noch einmal) überprüft wird,
ob die vereinbarten individuelle Ziele mit der allgemeinen Zielsetzung
Sozialer Arbeit kompatibel sind (und die Autonomie der Lebenspraxis und
die soziale Integration angestrebt werden). Unter professionsethischen
Gesichtspunkten ist einerseits die Ressourcenorientierung bei der
Evaluation wichtig es soll nicht nur erfasst werden, was schwierig und