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des pädagogischer Bezugs – im Vergleich beispielsweise zu
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Freundschaftsbeziehungen – besteht darin, dass sie auf Auflösung
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ausgerichtet ist: Ziel ist, sich als Pädagoge überflüssig zu machen und
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Selbsterziehung zu ermöglichen (vgl.: ebd.:132, 136 f.).
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Gieseckes Konzept einer öffentlichen pädagogischen Beziehung
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Giesecke relativierte und revidierte mehrere Aspekte des Nohlschen
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Konzeptes und entwickelte auf dieser Grundlage eine Theorie öffentlicher
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pädagogischer Beziehungen. Ausgangspunkt für ihn ist die Tatsache, dass es
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sich beim professionellen Handeln von Sozialpädagoginnen um eine
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bezahlte Tätigkeit in einem öffentlichen Auftrag handelt. Die
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sozialpädagogische Beziehungsstruktur sei daher nicht aus der familiären
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ableitbar (vgl. Giesecke 1997:248). Die institutionellen
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Rahmenbedingungen begrenzen den Interpretationsspielraum für die
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individuelle Gestaltung einer pädagogischen Beziehung. Eine
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Sozialpädagogin ist nicht mehr wie bei Nohl für das Leben eines Kindes
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ganzheitlich zuständig, vielmehr geht es gemäß Giesecke immer um
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begrenzte Zwecke und darauf bezogene begrenzte Ziele – beispielsweise
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Verhaltensänderung (vgl. ebd.:250). Das übrige Leben eines Klienten bleibt
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davon unbetroffen. Daraus ergibt sich eine im Vergleich zu Nohl erhebliche
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Verminderung des Erziehungsanspruchs. Eine wichtige Rahmenbedingung
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ist für Giesecke die zeitliche Begrenzung der professionellen Beziehung auf
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die Arbeitszeit der Sozialpädagogen. In stationären Einrichtungen ergibt
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sich daraus die Erfordernis eines schichtweisen Wechsels von
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Mitarbeitenden. »Daraus folgt, dass die Beziehung nicht so eng sein darf,
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dass ein solcher Wechsel nicht möglich wäre oder nur unter erheblichen
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emotionalen Reibungsverlusten erfolgen könnte« (ebd.:251). Die
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pädagogische Beziehung erstreckt sich auf eine tendenziell unbegrenzte
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Anzahl von Personen. Ein weiterer begrenzender Aspekt ergibt sich nach
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Giesecke aus der Tatsache, dass Professionalität grundsätzlich auf
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spezifischen Fachkenntnissen basiert, die im Rahmen einer Ausbildung
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erworben und am Ende überprüft werden. Während sich Fachwissen gut
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lehren und überprüfen lässt, gilt dies für die motivationalen und
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emotionalen Aspekte der Persönlichkeit nur sehr eingeschränkt. Qualitäten
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jedoch, die in der Ausbildung nicht gelehrt und objektivierbar überprüft
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werden können, dürfen nicht zu Maximen für eine Beziehung erhoben
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werden. Kinder und Jugendliche haben einen rechtlich fixierten Anspruch
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auf einen besonderen Schutz, was einerseits in den Bestimmungen zur
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Aufsichtspflicht der Professionellen zum Ausdruck komme, andererseits
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ergeben sich daraus besondere Beschränkungen wie Verzicht auf Gewalt
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oder sexuelle Annäherung oder Indoktrination. Schließlich verweist
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Giesecke auf die zeitliche Begrenzung der sozialpädagogischen Aufgabe.
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Deren Sinn bestehe darin, dass ein Kind etwas lernt, was es noch nicht kann,
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aber entweder aus gesellschaftlicher Notwendigkeit oder aus Gründen
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individueller Entfaltung noch lernen muss oder will. Indem das Kind jedoch
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etwas Wichtiges lernt, wird es in eben diesem Masse unabhängiger vom
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Wissensvorsprung des Sozialpädagogen. Wie Nohl sieht auch Giesecke die
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professionelle Beziehung auf ihre zunehmende Auflösung hin angelegt. (Vgl.
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ebd.:253 f.)
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