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wie Professionelle der Sozialen Arbeit grundsätzlich in der Lage sein
müssen zu akzeptieren, dass ein von der Sozialen Arbeit definierter
Adressat ein Angebot z. B. eine Beratung in einer Familienberatungsstelle
oder die Gesprächsmöglichkeit in einem niederschwelligen offenen Angebot
für Menschen mit Suchtmittelabhängigkeit nicht annehmen will und sich
nicht adressiert fühlt, so müssen sie auch in einem Zwangskontext
akzeptieren können, wenn sich eine Klientin nicht auf eine
Arbeitsbeziehung einlassen will und sich der Kooperation verweigert.
Ein Bewusstsein der Grenzen der eigenen Möglichkeiten ist gemäß Heiner
(2004b:38 f.) ein wichtiger Teilaspekt der beruflichen Rollenklarheit. Ein
anderer Aspekt betrifft die Integration der doppelten Loyalitätsbindung in
das eigene professionelle Rollenverständnis ( Kap. 3.2.2). Im Kontakt mit
Klienten verkörpern Professionelle der Sozialen Arbeit das institutionelle
Angebot. Müller schildert dies sehr plastisch, wenn er betont, in einer
Schuldnerberatungsstelle müsse sich der Berater seinen Klienten
gegenüber ebenso glaubhaft mit seiner Funktion der Schuldnerberatung
identifizieren, wie eine Jugendarbeiterin mit den Möglichkeiten und
Grenzen des offenen Jugendtreffs: »Sie müssen ihre Funktion und ihr
Angebot in Person sein. Sie müssen gegebenenfalls den Zorn über die
Grenzen dieser Funktion aushalten können. (…) Dadurch können sie
Klienten helfen, den nötigen Spielraum zu bekommen, um in Versuch und
Irrtum herauszufinden, ob und wie sie selbst die reale Nützlichkeit jener
Angebote und Funktionen für sie verwenden wollen«. (Müller 2002a:88 f.)
Müllers Ausführungen fokussieren die Frage, wie Voraussetzungen
geschaffen werden können, um Kooperation zu ermöglichen.
Strukturelle Asymmetrie
Schließlich gilt es zu berücksichtigen, dass die Klientin zwar KoProduzentin der sozialen Dienstleistung ist, dass diese Koproduktion von
Sozialarbeiter und Klientin gleichwohl unter Bedingungen von Ungleichheit
stattfindet. Die Arbeitsbeziehung ist gekennzeichnet von einer strukturellen
Asymmetrie: Der Sozialarbeiter verfügt aufgrund seines institutionellen
Hintergrunds, seinem doppelten Mandat von Hilfe und Kontrolle sowie
seines Wissensvorsprungs und seiner Kompetenz über mehr Macht als die
hilfesuchende Klientin. So bezeichnet beispielsweise Michel-Schwartze
Macht als Interaktionskonstante in der Sozialen Arbeit: Sozialarbeiterinnen
verfügen als Repräsentantinnen hilfemächtiger Institutionen über Macht.
Die strukturell vorgegebene Machtasymmetrie zeigt sich u. a. in der
Komplementarität der Rollen als hilfemächtige Professionelle einerseits
und als hilfebedürftige Klientin mit Kompetenzdefizit andererseits (vgl.
1992:98 f.). (Nebenbei: Diese Asymmetrie in der professionellen Beziehung
kann potentiell noch durch die Geschlechterasymmetrie verstärkt werden
in der Konstellation Sozialarbeiter und Klientin oder aber gekreuzt in
der Konstellation Sozialpädagogin und Klient. Dies kommt zum Tragen,
wenn ein Interaktionsbeteiligter ein traditionelles
Geschlechtsrollenverständnis männlicher Überlegenheit internalisiert hat.)
Bommes/Scherr verweisen darauf, dass Sozialarbeiter auf der Basis der
strukturellen Asymmetrie in der professionellen Beziehung »mit Deutungs-,
Definitions- und Entscheidungsmacht insofern ausgestattet sind, als sie