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gleichzeitig wahrgenommen werden müssen – Widerherstellung der
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Integrität der Klienten einerseits, Herstellung von Gerechtigkeit im Rahmen
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der Rechtspflege andererseits –, dann folge daraus ein »schier unlösbares
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Grundproblem für eine kohärente Professionalisierung« (vgl. Oevermann
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2009:118 f.). Die meisten Autoren hingegen begreifen den aus der
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Doppelaufgabe von Hilfe und Kontrolle und aus der doppelten
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Loyalitätsbindung entstehenden Widerspruch als konstitutives
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Strukturmerkmal der Sozialen Arbeit, sie postulieren einen reflexiven
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Umgang damit in der alltäglichen Handlungspraxis sowie eine Integration
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der doppelten Orientierung in das professionelle Selbstverständnis (vgl.
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u. a. von Spiegel 2011:595; Heiner 2004b:38 f.; Gildemeister 1997:217;
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Bommes/Scherr 2000:44 ff.). Demnach müssen Sozialarbeiterinnen stets im
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Schnittfeld dieser konfligierenden Erwartungen arbeiten und damit kreativ
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umgehen können, indem sie den eigenen Handlungsspielraum ausloten und
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Handlungsmöglichkeiten inszenieren.
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Studien zum beruflichen Selbstverständnis zeigen allerdings, dass viele
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Professionelle ihre Aufgabe als Hilfe, als Unterstützung und
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anwaltschaftliche Vertretung verstehen und Mühe bekunden mit dem
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disziplinierenden Aspekt der Kontrolle, dass sie den Kontrollauftrag
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tendenziell ablehnen (vgl. Kähler 2005:73 ff.) und das eigene
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Kontrollhandeln verdrängen. So stellt beispielsweise Urban (2004:205) fest,
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dass die von ihr befragten Sozialarbeiterinnen des Allgemeinen
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Sozialdienstes das eigene Tun auch dann als Hilfe bezeichnen, wenn
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offensichtliches Kontrollhandeln stattfindet. Eingriffe in Elternrechte
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beispielsweise werden nicht als Kontrolle der Eltern, sondern als Hilfe für
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die Kinder bezeichnet.
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Auch in der theoretischen Debatte wird der Kontrollaspekt teilweise
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negiert oder aber positiv umgedeutet. In dem seit den 1990er Jahren
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diskutierten Dienstleistungstheorem, in dem Klientinnen als Kundinnen
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aufgefasst werden, die eine Dienstleistung der Sozialen Arbeit in Anspruch
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nehmen, werde der Kontrollaspekt negiert und der strukturelle
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Widerspruch tendenziell überdeckt, führt Urban aus (ebd.:206). BeckerLenz/Müller (vgl. 2009:98 ff.) relativieren diesen potentiellen Widerspruch
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zwischen gesellschaftlichem Auftrag und individueller Hilfe, da die
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Inanspruchnahme von Hilfe immer nur auf Freiwilligkeit basieren könne,
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und die hilfeimmanenten Kontrollaspekte letztlich auch als Hilfe zu
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verstehen seien. Heiner (vgl. 2004b:32) plädiert demgegenüber für eine
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kreative intermediäre Funktion der Sozialen Arbeit: Die Wiederherstellung
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der autonomen Lebenspraxis der Klienten verlange nach einer Vermittlung
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zwischen System und Lebenswelt, Individuum und Gesellschaft (
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Kap. 2.2.2). Die Bestimmung Sozialer Arbeit als intermediäre Instanz
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zwischen Individuum und Gesellschaft lasse eine positive Bewertung des
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gesellschaftlichen Mandates zu, so Heiner weiter. Möglicherweise werde
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dadurch allerdings das Verhältnis (zwischen Individuum und Gesellschaft)
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harmonisiert und die Widersprüchlichkeit der doppelten Loyalitätsbindung
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tendenziell überdeckt (vgl. ebd.:33).
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Die Doppelfunktion von Hilfe und Kontrolle kann als unaufhebbare, der
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organisierten Hilfe der Sozialen Arbeit immanente Paradoxie
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professionellen Handelns gesehen werden. Das Spannungsfeld
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verschiedener Anforderungen und Loyalitätsverpflichtungen lässt sich
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ebenso wenig aufheben wie das handlungslogische Dilemma zwischen
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