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letztlich die Autonomiebestrebungen von Klienten unterstützen oder sie
(erneut) in Abhängigkeit führen.
Professionsethisch sind die gewählten methodischen Vorgehensweisen gut
vertretbar, sehen sie doch die größtmögliche Beteiligung der Klientinnen
vor. Kritisch könnte es im Zwangskontext werden, wenn Klienten zwischen
zwei Übeln wählen müssen und dadurch die (Bildungs-)Ziele nicht wirklich
anstreben, obwohl sie verbal ausgehandelt sind. Zu beachten sind an dieser
Stelle auch mögliche Loyalitätskonflikte bei Kindern und Jugendlichen,
wenn sich ihre Zielvorstellungen mit denen ihrer Eltern nicht vereinbaren
lassen.
Die aufgeführten methodischen Überlegungen sind bewusst sehr
allgemein gehalten und sie eignen sich grundsätzlich für jedes Praxisfeld.
Allerdings beginnt die große Kunst bei der fallbezogenen Umsetzung. Die
Ausführungen bei Schwabe (2019) zeigen in eindrücklicher Weise, dass das
Entwickeln und Aushandeln von Zielen von den Professionellen hohe
kommunikative Kompetenzen erfordert, weil anspruchsvolle
Transformationsleistungen zu erbringen sind.
Der Aufwand für die gemeinsame Zielfindung und -setzung wird in der
Regel unterschätzt. Sollen die aufgeführten Aspekte gebührend
berücksichtigt werden, ist mit einem hohen zeitlichen Aufwand zu rechnen,
der sich lohnt, weil mit den Zielvereinbarungen eine Verbindlichkeit im
Unterstützungsprozess hergestellt werden kann, die ein systematisches
Arbeiten an Lösungen ermöglicht und von allen Beteiligten Anstrengungen
und Leistungen erfordert.
Bei jeder Zielfindung und -setzung ist in zweifacher Hinsicht Bezug zu
nehmen auf den Prozessschritt Diagnose bzw. Analyse. Ausgangspunkt für
die Überlegungen bildet einerseits das Ergebnis der Diagnose, das in der
Form einer handlungsleitenden Arbeitshypothese vorliegt oder das Resultat
der Analyse, das eine Fallthematik und klare Vorstellungen für den
Interventionsbedarf aufweist. Anderseits weisen die Erfahrungen mit dem
Klienten oder Klientensystem auf mögliche kritische Punkte hin, die beim
gemeinsamen Prozess hin zur Zielsetzung besonders zu berücksichtigen
sind.
11.5.2 Evaluationsfragen
Kontinuierliche Selbstreflexion gehört zum Selbstverständnis, zum Habitus
( Kap. 6.2.2) von Professionellen der Sozialen Arbeit. Nach Abschluss des
vierten Prozessschrittes hat sich der Sozialpädagoge folgende Fragen zu
stellen:
• Ist die Herangehensweise an das Finden von Grobzielen auf das Setting
abgestimmt worden? Sind die Implikationen der strukturierten
Offenheit angemessen berücksichtigt worden?
• Ist es gelungen, die bisherigen Erkenntnisse aus Analyse und Diagnose zu
berücksichtigen und den Blick auf Lösungen zu richten?
• Sind die vereinbarten Grobziele positiv und klar formuliert und
dokumentiert?
• Konnten wenig motivierte Klienten (Zwangskontext) für die Zielfindung
gewonnen werden?