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3.2 KiB
Verfahrensweise, Fälle in systematischer rekonstruktiver Weise zu bearbeiten. Haupert geht aus von der Sequentialität des Lebens als Abfolge von Öffnungs- und Schließungsprozessen, als biografietypische Reihung von Routine- und Krisenereignissen und als Abfolge von Entscheidungs- und Begründungssituationen. Fälle können nicht als Einzelsituation angesehen werden, sondern weisen auf Geschichten von Menschen hin, die es zu erheben und entschlüsseln gilt (vgl. Haupert 2007:68). Haupert geht davon aus, dass jede explizite Fallstruktur auf eine immanente Fallstrukturierungsgesetzlichkeit verweist, die es zu untersuchen gilt. Dieses Vorgehen schafft einen methodisch strukturierten »Interpretationsraum zum Verständnis fremder Welten, Milieus und Geschichten« (ebd.70). Sie hat zum Ziel, die strukturellen Bedingungen zu ergründen, die die (Lebens-)geschichte von Einzelnen, Gruppen, Organisationen als Aneignung von Identität bestimmen (vgl. Haupert 1997). Methodisch geht es zunächst darum zu bestimmen, was der Fall ist und ob gegebenenfalls ein Handlungsproblem feststellbar ist. Im Schritt der FallRekonstruktion werden anschließend die objektiven Daten (wie z. B. Geburtsort und -jahr, Schul- und Berufsabschluss, Familienstand etc.) interpretiert und darauf aufbauend führen Sozialarbeiter eine Sequenzanalyse durch, die zu ersten Hypothesen und einer Kernaussage über die Struktur des Falles (Strukturhypothese) führt. In gedankenexperimenteller Weise werden am bestehenden Text Lesarten entwickelt, kritisch reflektiert, bestätigt und – wenn falsifiziert – verworfen. Die weitere Analyse des Materials kann auch zu einer Modifizierung der Kernaussage und des eingangs bestimmten Handlungsproblems führen. Danach ist zu entscheiden, ob eine Intervention angezeigt ist oder nicht und wie sie allenfalls aussehen könnte. Zum methodischen Vorgehen zu letzterem finden sich aber keine klaren Hinweise. Haupert geht davon aus, dass die Kompetenz zur Fallaufbereitung und Analyse in der beschriebenen Art in der Ausbildung erworben werden soll. Die »rekonstruktiv verfahrende Kunstlehre« (Haupert 2007:76) findet ausschließlich auf der Ebene der Professionellen statt. Unklar ist, wie die diagnostischen Erkenntnisse den Klienten übermittelt und wie mögliche Interventionen entworfen werden.
10.3.3 Narrativ-biografische Diagnostik Auf der Grundlage des Ansatzes der Biografieforschung (vgl. FischerRosenthal/Kohli 1987, Fischer-Rosenthal/Rosenthal 1997) haben Martina Goblirsch und Wolfram Fischer die Methode der narrativ-biografischen Diagnostik entwickelt. Diese geht davon aus, dass Menschen durch all das, was sie in ihrem Leben erfahren, erkennen und erleben in sich selbst grundlegende Orientierungsstrukturen aufbauen, die ihnen Halt und Sicherheit geben und damit zugleich die Möglichkeit, sich auf Neues einzulassen. Diese »generativen Strukturen des Erlebens und Handelns« (Fischer/Goblirsch 2011:130) sind funktional mit der konkreten Lebensgestaltung und -bewältigung verbunden, können aber Menschen nicht davor bewahren, dass sie in Situationen oder Umstände geraten, die sie selbst oder ihre Umwelt als problematisch einstufen. Die Orientierungsstrukturen sind nicht direkt zu erforschen, sie werden von