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irgendwann unabdingbar ist! –, welches die relevanten Erklärungen sind, die in der weiteren Arbeit berücksichtigt werden sollen, und welche Zielrichtung anvisiert werden soll. Das methodische Vorgehen besteht darin, zunächst alle Hypothesen – die konstatierenden Hypothesen aus der Analyse und vor allem die erklärenden Hypothesen aus den gewählten theoretischen bzw. empirischen Zugängen – zu sichten, sie im Gesamtzusammenhang zu sehen und Verbindungen herzustellen zwischen einzelnen Themen, und dann eine Gewichtung vorzunehmen von relevanten und als weniger bedeutsam erachteten Aspekten. Erklärungen, die der Klient oder das Klientensystem als hilfreich erachten, werden weiter berücksichtigt, ebenso Erklärungen, welche für die Professionellen einen neuen Zugang ermöglichen oder eine Ahnung berühren (›ah, daran kann es liegen‹). Diese Aufgabe der Gewichtung ist anspruchsvoll, berufliche Erfahrung und Intuition und eine dialogische Arbeitsbeziehung sind dabei hilfreich. Die wichtigsten Erklärungen werden in den Bedingungsteil der Arbeitshypothese aufgenommen, der wichtigste Zielaspekt (oder auch mehrere) in den Ermöglichungsteil. Mit der handlungsleitenden Arbeitshypothese wird in der Fallbearbeitung ein Blickwechsel eingeleitet: Einerseits wird zurückgeschaut auf die Erklärungen, die hilfreich sind, um die Fallthematik zu verstehen, andererseits richtet sich der Blick in die Zukunft, wenn überlegt wird, was auf der Ebene des Klienten(systems) ermöglicht werden soll. Auch die Arbeitshypothese kann nicht richtig sein, sondern lediglich nachvollziehbar hergeleitet und von einem Klienten(system) als sinnvoll beurteilt. Ob sie sich tatsächlich als wirksam erweist, wird sich anhand der Interventionen überprüfen lassen, die auf ihrer Basis entworfen werden. Fünfter Schritt: Folgerungen für die Professionellen Im Ergebnis einer Diagnose soll geklärt sein, was aus Sicht der Sozialen Arbeit in einem Fall zu tun ist ( Kap. 10.1). So sind am Ende des diagnostischen Prozesses Überlegungen anzustellen, welche Folgerungen sich für die Fachebene aus diesen Erklärungen und Deutungen ergeben. Ein mögliches Hilfsmittel für die Professionellen ist die sog. ›Fragestellung‹. Auf der Basis der Arbeitshypothese werden Überlegungen angestellt werden, was dieser Bedingungszusammenhang und diese Zielrichtung für die professionelle Unterstützung bedeutet, welche Aufträge sich daraus ergeben, was Professionelle berücksichtigen, bereitstellen oder , leisten müssen. Der oben erwähnte Blickwechsel ist nun vollzogen, der Blick richtet sich in die Zukunft. Inhaltlich ist die Fragestellung oft angelehnt an die handlungsleitende Arbeitshypothese (welche sich auf die Klientenebene bezieht), von der Form her kann sie unterschiedlich sein (z. B. ›Wie kann es uns gelingen …‹, ›Welche Räume müssen wir schaffen, damit …‹, ›Wer muss alles einbezogen werden, damit …‹ etc.). Am Beispiel: Welches sind die Eckpunkte eines neuen JugendtreffKonzeptes, das aktive Mitgestaltung ermöglicht und immer wieder sozialräumliche Aneignung durch Jugendlichen zulässt und gleichzeitig von der Stadt als Auftraggeberin akzeptiert werden kann?