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dass die professionelle Arbeitsbeziehung nicht nur personenorientiert ist –
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im Sinne einer ›guten‹ Zusammenarbeit zwischen Klient und Sozialarbeiter
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–, sondern auch aufgabenorientiert, im Sinne einer strategischen
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Ausrichtung auf ein Ziel ( Kap. 5.1.1). Wenn diese Arbeitsprinzipien
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umgesetzt werden, sollen daraus – so hat es Schäfter in einem analytischen
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Zugang idealtypisch herausgearbeitet – die folgenden vier Wirkungen auf
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die Arbeitsbeziehung entstehen: Wechselseitiges Vertrauen zwischen
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Fachkraft und Klient, gegenseitiges Verständnis (für die jeweils andere
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Position), wechselseitige Wertschätzung sowie die gemeinsame Hoffnung,
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dass eine schwierige Situation sich verbessern und die Lebensqualität
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steigen kann (vgl. ebd. 101 ff.). In Schäfters detaillierter Analyse von drei
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Beratungsbeziehungen haben sich vor allem die Prinzipien der
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Ressourcenorientierung und der reflexiven, kontextbezogenen Zuwendung
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als wichtig und zugleich als voneinander abhängig erwiesen (vgl. ebd.:290).
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Einen interessanten Unterschied stellte Schäfter fest im Hinblick auf die
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Kompetenzpräsentation: Es »zeigte sich, dass Fachkräfte nicht wahrnehmen
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und auch nicht ausdrücken können, welches Wissen und Können sie in die
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Beratung einbringen (…) . Dagegen fällt es den KlientInnen leicht, die
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besonderen Kompetenzen der Fachkräfte z. B. bezogen auf die Fertigkeiten
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›Fragen stellen‹ oder ›Verstehen‹ zu benennen« (ebd.:297). Zumindest die
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befragten Sozialarbeiterinnen waren sich der Aufgabe, den Klienten im
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Gespräch ihre Kompetenz zu präsentieren, nicht bewusst.
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Eigene Forschungsergebnisse
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Die Arbeitsprinzipien-Ergebnisse von Schäfter – insbesondere diejenigen
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der reflexiven, kontextbezogenen Zuwendung und der
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Ressourcenorientierung – können wir stützen durch Erkenntnisse aus zwei
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eigenen Evaluationsstudien (Hochuli Freund/Stotz 2006a, 2006b).
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Insbesondere bei der vergleichenden Evaluationsstudie im Sozialdienst der
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Stadt Bern, in der das traditionelle Beratungsangebot von jungen
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Erwachsenen, die Sozialhilfe beziehen und ein Pilotprojekt einer Beratung
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durch Spezialistinnen vergleichend evaluiert wurden, konnten wir durch die
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qualitative Inhaltsanalyse von Interviews mit Klientinnen beider
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Beratungsangebote herausarbeiten, was von Klienten als hilfreich erlebt
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wird. Es sind dies: Echtes Interesse der Sozialarbeiterin, Wertschätzung der
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Person der Klientin und Herausstreichen ihrer Ressourcen, Zuhören, Ernst
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nehmen von Anliegen, Bedürfnissen und Wünschen, einfühlendes Bemühen
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der Sozialarbeiterin, den Klienten in seinem Eigensinn und seiner
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Selbstsicht zu verstehen. Auch das Fachwissen der Sozialarbeiter wurde
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geschätzt. Außerdem zeigte sich, dass sich eine gute Arbeitsbeziehung
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dadurch auszeichnet, dass auch Schwierigkeiten angesprochen und
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Konflikte ausgetragen werden können, ohne dass es zu einem
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Beziehungsabbruch kommt. Erstaunliche Ergebnisse waren darüber hinaus,
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dass die fehlende Freiwilligkeit der Beratung aus Sicht der Klienten
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höchstens anfangs von Bedeutung war, und dass die zeitlichen Ressourcen
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der Sozialarbeiter – die sich in den beiden evaluierten Beratungsangeboten
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deutlich unterschieden – kein wesentliches Merkmal einer guten Beratung
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war, sondern vielmehr die Präsenz des Sozialarbeiters während der zur
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Verfügung stehenden Zeit. Alle genannten Aspekte können als Merkmale
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und Aufgaben einer guten Arbeitsbeziehung verstanden werden.
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