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Hochuli Freund
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31.7.17 S. 107
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Bedeutung und Funktion von Hypothesen im Konzept KPG
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»In jedem Fall steht am Anfang eine Behauptung (Hypothese) über Eigenschaften einer
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oder mehrerer Populationen, deren Brauchbarkeit durch empirische Untersuchungen
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geprüft werden muss.« (Bortz/Schuster 2010:97)
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Hypothesen sind also Behauptungen, Annahmen und Vermutungen, die in empirischen Untersuchungen überprüft werden sollen und in der Regel über den
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Einzelfall hinausgehen (vgl. Beller 2004:11). Formuliert werden allgemeine Behauptungen, die auch als Wenn-dann- oder Je-desto-Sätze bezeichnet werden
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können (vgl. ebd.:12f.). Ziel einer Untersuchung ist herauszufinden, ob eine
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Hypothese zutrifft oder nicht. Wie Popper in seinem zentralen Werk Logik der
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Forschung darlegte, kann von den Ergebnissen einzelner Untersuchungen nicht
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auf deren Gültigkeit für eine Grundgesamtheit geschlossen werden. In diesem
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Zusammenhang bekannt wurden Beispiele mit Raben oder Schwänen: Um die
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Behauptung zu untersuchen, dass alle Schwäne weiss sind, müssten konsequenterweise alle Schwäne überhaupt untersucht werden. Da dies jedoch nicht realistisch ist, lassen sich Hypothesen grundsätzlich niemals verifizieren, sondern
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nur (vorläufig) bestätigen. Damit ist nicht die Verifizierbarkeit, sondern die Falsifizierbarkeit Abgrenzungskriterium: Eine Hypothese muss potenziell wiederlegt werden können (vgl. Popper 1935:16f.).
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1.2
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Bedeutung von Hypothesen in der fallbezogenen
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Sozialen Arbeit
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Sowohl der systemische Ansatz als auch das Konzept KPG geniessen in der Praxis der Sozialen Arbeit eine stetig zunehmende Anerkennung und Verbreitung.
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In beiden Konzepten hat die Hypothesenbildung einen grossen Stellenwert. Ein
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Blick in den aktuellen Diskurs zu sozialer Diagnostik und Prozessgestaltung genügt, um festzustellen, dass Hypothesen in der fallbezogenen Sozialen Arbeit
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allgemein gut etabliert sind. So hält von Spiegel fest, die erkundeten subjektiven
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Ereignisse oder Problembeschreibungen von Klientinnen und Klienten sowie
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Anliegen aller Beteiligten seien mit verschiedensten Wissensbeständen zu verbinden und um fachliche Deutungen zu erweitern, um Erkenntnisse zu gewinnen (vgl. von Spiegel 2013:133). Dies könne durchaus assoziativ erfolgen, gemäss der Frage: »Welche Theorien und Hypothesen fallen mir dazu ein?« (vgl.
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ebd., Hervorhebung durch die Verfasserin). Müller zeigt neben dem Nutzen
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von Hypothesen auch gleich deren Grenzen auf, indem er ausführt, dass theoretisches Wissen niemals praktische Entscheidungen vorgeben könne, sondern
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vielmehr dazu diene, diese durch neue Perspektiven anzuregen und in Frage zu
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stellen (vgl. Müller 2012:187f.). Pantuček schreibt vom Hypothesencharakter
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einer Diagnose und führt weiter aus, wie Hypothesen überprüft werden können: diskursiv im Dialog mit Klientinnen und praktisch im Hinblick auf daraus
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abgeleitete Interventionen, die sich idealerweise als hilfreich herausstellen (vgl.
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Pantuček 2012:102). Anhand dieser Ausführungen wird deutlich, Hypothesen
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dienen häufig einer Diagnose, dem Kernstück von Fallverstehen. Auf Basis von
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vorhandenen Fallinformationen werden unter Einsatz spezifischer Expertise Erklärens- und Verstehensversuche angestellt, die in eine Diagnose münden und
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