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wie Professionelle der Sozialen Arbeit grundsätzlich in der Lage sein
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müssen zu akzeptieren, dass ein von der Sozialen Arbeit definierter
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Adressat ein Angebot – z. B. eine Beratung in einer Familienberatungsstelle
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oder die Gesprächsmöglichkeit in einem niederschwelligen offenen Angebot
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für Menschen mit Suchtmittelabhängigkeit – nicht annehmen will und sich
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nicht adressiert fühlt, so müssen sie auch in einem Zwangskontext
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akzeptieren können, wenn sich eine Klientin nicht auf eine
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Arbeitsbeziehung einlassen will und sich der Kooperation verweigert.
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Ein Bewusstsein der Grenzen der eigenen Möglichkeiten ist gemäß Heiner
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(2004b:38 f.) ein wichtiger Teilaspekt der beruflichen Rollenklarheit. Ein
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anderer Aspekt betrifft die Integration der doppelten Loyalitätsbindung in
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das eigene professionelle Rollenverständnis ( Kap. 3.2.2). Im Kontakt mit
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Klienten verkörpern Professionelle der Sozialen Arbeit das institutionelle
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Angebot. Müller schildert dies sehr plastisch, wenn er betont, in einer
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Schuldnerberatungsstelle müsse sich der Berater seinen Klienten
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gegenüber ebenso glaubhaft mit seiner Funktion der Schuldnerberatung
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identifizieren, wie eine Jugendarbeiterin mit den Möglichkeiten und
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Grenzen des offenen Jugendtreffs: »Sie müssen ihre Funktion und ihr
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Angebot in Person sein. Sie müssen gegebenenfalls den Zorn über die
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Grenzen dieser Funktion aushalten können. (…) Dadurch können sie
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Klienten helfen, den nötigen Spielraum zu bekommen, um in Versuch und
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Irrtum herauszufinden, ob und wie sie selbst die reale Nützlichkeit jener
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Angebote und Funktionen für sie verwenden wollen«. (Müller 2002a:88 f.)
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Müllers Ausführungen fokussieren die Frage, wie Voraussetzungen
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geschaffen werden können, um Kooperation zu ermöglichen.
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Strukturelle Asymmetrie
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Schließlich gilt es zu berücksichtigen, dass die Klientin zwar KoProduzentin der sozialen Dienstleistung ist, dass diese Koproduktion von
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Sozialarbeiter und Klientin gleichwohl unter Bedingungen von Ungleichheit
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stattfindet. Die Arbeitsbeziehung ist gekennzeichnet von einer strukturellen
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Asymmetrie: Der Sozialarbeiter verfügt aufgrund seines institutionellen
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Hintergrunds, seinem doppelten Mandat von Hilfe und Kontrolle sowie
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seines Wissensvorsprungs und seiner Kompetenz über mehr Macht als die
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hilfesuchende Klientin. So bezeichnet beispielsweise Michel-Schwartze
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Macht als Interaktionskonstante in der Sozialen Arbeit: Sozialarbeiterinnen
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verfügen als Repräsentantinnen hilfemächtiger Institutionen über Macht.
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Die strukturell vorgegebene Machtasymmetrie zeigt sich u. a. in der
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Komplementarität der Rollen – als hilfemächtige Professionelle einerseits
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und als hilfebedürftige Klientin mit Kompetenzdefizit andererseits (vgl.
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1992:98 f.). (Nebenbei: Diese Asymmetrie in der professionellen Beziehung
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kann potentiell noch durch die Geschlechterasymmetrie verstärkt werden –
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in der Konstellation Sozialarbeiter und Klientin – oder aber ›gekreuzt‹ – in
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der Konstellation Sozialpädagogin und Klient. Dies kommt zum Tragen,
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wenn ein Interaktionsbeteiligter ein traditionelles
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Geschlechtsrollenverständnis männlicher Überlegenheit internalisiert hat.)
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Bommes/Scherr verweisen darauf, dass Sozialarbeiter auf der Basis der
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strukturellen Asymmetrie in der professionellen Beziehung »mit Deutungs-,
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Definitions- und Entscheidungsmacht insofern ausgestattet sind, als sie
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