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gleichzeitig wahrgenommen werden müssen Widerherstellung der
Integrität der Klienten einerseits, Herstellung von Gerechtigkeit im Rahmen
der Rechtspflege andererseits , dann folge daraus ein »schier unlösbares
Grundproblem für eine kohärente Professionalisierung« (vgl. Oevermann
2009:118 f.). Die meisten Autoren hingegen begreifen den aus der
Doppelaufgabe von Hilfe und Kontrolle und aus der doppelten
Loyalitätsbindung entstehenden Widerspruch als konstitutives
Strukturmerkmal der Sozialen Arbeit, sie postulieren einen reflexiven
Umgang damit in der alltäglichen Handlungspraxis sowie eine Integration
der doppelten Orientierung in das professionelle Selbstverständnis (vgl.
u. a. von Spiegel 2011:595; Heiner 2004b:38 f.; Gildemeister 1997:217;
Bommes/Scherr 2000:44 ff.). Demnach müssen Sozialarbeiterinnen stets im
Schnittfeld dieser konfligierenden Erwartungen arbeiten und damit kreativ
umgehen können, indem sie den eigenen Handlungsspielraum ausloten und
Handlungsmöglichkeiten inszenieren.
Studien zum beruflichen Selbstverständnis zeigen allerdings, dass viele
Professionelle ihre Aufgabe als Hilfe, als Unterstützung und
anwaltschaftliche Vertretung verstehen und Mühe bekunden mit dem
disziplinierenden Aspekt der Kontrolle, dass sie den Kontrollauftrag
tendenziell ablehnen (vgl. Kähler 2005:73 ff.) und das eigene
Kontrollhandeln verdrängen. So stellt beispielsweise Urban (2004:205) fest,
dass die von ihr befragten Sozialarbeiterinnen des Allgemeinen
Sozialdienstes das eigene Tun auch dann als Hilfe bezeichnen, wenn
offensichtliches Kontrollhandeln stattfindet. Eingriffe in Elternrechte
beispielsweise werden nicht als Kontrolle der Eltern, sondern als Hilfe für
die Kinder bezeichnet.
Auch in der theoretischen Debatte wird der Kontrollaspekt teilweise
negiert oder aber positiv umgedeutet. In dem seit den 1990er Jahren
diskutierten Dienstleistungstheorem, in dem Klientinnen als Kundinnen
aufgefasst werden, die eine Dienstleistung der Sozialen Arbeit in Anspruch
nehmen, werde der Kontrollaspekt negiert und der strukturelle
Widerspruch tendenziell überdeckt, führt Urban aus (ebd.:206). BeckerLenz/Müller (vgl. 2009:98 ff.) relativieren diesen potentiellen Widerspruch
zwischen gesellschaftlichem Auftrag und individueller Hilfe, da die
Inanspruchnahme von Hilfe immer nur auf Freiwilligkeit basieren könne,
und die hilfeimmanenten Kontrollaspekte letztlich auch als Hilfe zu
verstehen seien. Heiner (vgl. 2004b:32) plädiert demgegenüber für eine
kreative intermediäre Funktion der Sozialen Arbeit: Die Wiederherstellung
der autonomen Lebenspraxis der Klienten verlange nach einer Vermittlung
zwischen System und Lebenswelt, Individuum und Gesellschaft (
Kap. 2.2.2). Die Bestimmung Sozialer Arbeit als intermediäre Instanz
zwischen Individuum und Gesellschaft lasse eine positive Bewertung des
gesellschaftlichen Mandates zu, so Heiner weiter. Möglicherweise werde
dadurch allerdings das Verhältnis (zwischen Individuum und Gesellschaft)
harmonisiert und die Widersprüchlichkeit der doppelten Loyalitätsbindung
tendenziell überdeckt (vgl. ebd.:33).
Die Doppelfunktion von Hilfe und Kontrolle kann als unaufhebbare, der
organisierten Hilfe der Sozialen Arbeit immanente Paradoxie
professionellen Handelns gesehen werden. Das Spannungsfeld
verschiedener Anforderungen und Loyalitätsverpflichtungen lässt sich
ebenso wenig aufheben wie das handlungslogische Dilemma zwischen