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Hochuli Freund
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31.7.17 S. 249
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Zielkarte für einen herausfordernden Berufswunsch
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digte ich ihm den von mir am Computer ausgefüllten Bogen zur beruflichen
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Anamnese im Anschluss ebenfalls aus.
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Weil R. in diesem Erkundungsgespräch seinen Berufswunsch, die Höhere
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Fachschule für Sozialpädagogik zu absolvieren, noch einmal deutlich betont
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hatte, beschlossen meine Praxisausbildnerin und ich, R.s externen Psychotherapeuten für eine Fallkonferenz in die Organisation einzuladen. Dies geschah
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aus der Situation heraus, in der Planung war das so nicht vorgesehen gewesen. R. selber war nicht anwesend, wurde aber vom mir über die bevorstehende Fallkonferenz informiert. Mein Auftrag war es, diese Fallkonferenz
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vorzubereiten und sie einzuleiten, indem ich R.s aktuelle Themen nennen
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und festlegen sollte, was aus dieser Fallkonferenz resultieren soll – nämlich
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verstehen zu können, welche Stolpersteine auftauchen könnten, wo R. immer
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wieder ansteht und warum, und welche Möglichkeiten es gibt, mit ihm an
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deren Überwindung zu arbeiten. Auch sollte Klarheit darüber erlangt werden, wie die Zusammenarbeit und Informationsübermittlung mit seinem
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externen Psychotherapeuten in Zukunft gestaltet werden soll. An der Fallkonferenz waren das gesamte Team und R.s externer Psychotherapeut anwesend. Zu Beginn stellte ich das KPG-Modell vor, berichtete dann über die bereits durchgeführte berufliche Situationserfassung und R.s Ausbildungsziel
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und erläuterte schliesslich meine Überlegungen zur Gestaltung der Analyse
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vor und die damit verbundenen Herausforderungen für R. Eine davon wird
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darin bestehen, dass R. während seines beruflichen Integrationsprozesses –
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v. a. im Hinblick auf seinen Berufswunsch und die damit verbundene Ausbildung – immer wieder an seine Grenzen, beispielsweise seine mangelnde Verbindlichkeit, stossen wird. Während der Fallkonferenz gab es verschiedene
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Stimmen bezüglich seines Berufswunsches. Insbesondere Sozialpädagoginnen, die noch nicht lange in der Organisation arbeiteten, äusserten sich kritisch. Auch R.s externer Psychotherapeut beleuchtete mögliche Schwierigkeiten, ein langjähriger Therapeut der Organisation unterstützte dessen
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Einschätzung. Jedoch gab es keine Einwände, R. nicht in seinem Berufswunsch zu unterstützen. Abschliessend wurden die Zuständigkeiten, die Zusammenarbeit und Informationsübermittlung zwischen mir – stellvertretend
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für die Organisation – und R.s externen Psychotherapeuten neu geklärt. Falls
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R. in Zukunft wieder Schwierigkeiten haben sollte – beispielsweise bezüglich
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seiner Verbindlichkeit, oder mit der Fokussierung auf sich und seinen Integrationsprozess – wird diese Information durch mich oder R.s zukünftige Bezugsperson der Sozialen Arbeit an seinen Psychotherapeuten weitergeleitet.
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In den Therapiestunden soll dann soweit an diesen Grenzen gearbeitet werden, bis es R. gelingt, diese – mit oder ohne Unterstützung seiner Bezugsperson der Sozialen Arbeit – zu überwinden und in seinem Entwicklungsprozess
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weiterzukommen. Durch die enge Zusammenarbeit und die regelmässigen
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Austauschgespräche soll es möglich sein, die Wirkung in R.s Prozess und in
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seinem System zu erhöhen und Muster zu durchbrechen. Der Schwerpunkt
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liegt v. a. darin, R. dabei zu unterstützen, den Fokus auf seinen beruflichen
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Ausbildungsprozess zu richten, für sich und seine Bedürfnisse einzustehen
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und nicht durch Unverbindlichkeit auszuweichen, wenn er vor einer Heraus249
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