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werden sollen. Sinnvoll ist es u. E., einen Fall kurz zu ›screenen‹ hinsichtlich aller Kriterien und dabei zu entscheiden, welche Evaluationskriterien in diesem spezifischen Fall besonders relevant sind und für die gemeinsame Auswertung mit dem Klientinnensystem und/oder dem Team genutzt werden. Evaluationsdimension Handlungsphase Diese Dimension kann anhand verschiedenster Kriterien erfasst und durch eine ganze Reihe unterschiedlicher Fragen aufgeschlüsselt werden. Zunächst richtet sich der Blick auf die Prozessschritte Interventionsdurchführung und Interventionsplanung: • Wirklichkeit: Welche Interventionen wurden realisiert? Was lief so wie geplant und was anders? Was wurde evtl. nicht gemacht, und warum nicht? Wo passierte Unvorhergesehenes? Wo entstanden Schwierigkeiten? • Wirksamkeit (Effektivität): Welche Veränderungen sind erkennbar? Waren die Mittel geeignet, um das Ziel zu erreichen? Gab es relevante Nebeneffekte? Welche Aussagen können gemacht werden, ob und wie sich das konkrete Vorgehen ausgewirkt hat? Wo waren Interventionen hilfreich oder blockierend? • Wünschbarkeit, Verträglichkeit: Wie sind die Veränderungen zu beurteilen? Entsprechen sie gesellschaftlichen und fachlichen Standards (z. B. Normorientierung, Steigerung der Autonomie) oder persönlichen Wünschen (von wem – der Klientin selbst, ihren Eltern, der Sozialarbeiterin?) Wie wirkt sich die Veränderung auf den Gesamtkontext aus? • Wirtschaftlichkeit (Effizienz): Mit welchem Aufwand wurde das Ergebnis erreicht? In welchem Verhältnis standen Aufwand und Ertrag? Hat sich der Aufwand (an Zeit, Geld, Nerven etc.) gelohnt? Wurden evtl. zu viele Ressourcen gebunden? • Angemessenheit: Wurden die Probleme in angemessener Weise angegangen? Ist das Prinzip der Ressourcenorientierung beachtet worden? Insbesondere bei Eingriffshandeln: Lässt sich der Einsatz der Mittel rückblickend ethisch vertreten? Wurden die grundlegenden Zielsetzungen der Sozialen Arbeit bei der Intervention (und in der ganzen Fallbearbeitung) angemessen berücksichtigt? Wie lautet die Legitimation gegenüber dem Auftraggeber? • Realitätsbezug, Kontext: Was hat sonst noch zum Ergebnis beigetragen (Klientin, weitere Beteiligte, veränderte Situation aufgrund anderer Faktoren)? Wer hat welchen Beitrag zum Geschehen geleistet? Wo haben die Professionellen durch die Intervention verhindert, dass andere etwas tun konnten? Die nächsten beiden Kriterien beziehen sich auf den Prozessschritt Zielsetzung: • Bewertung der Zielerreichung: Wurden die vereinbarten Feinziele auf der Ebene der Bildungsziele erreicht? Wurde an den Unterstützungs(fein)zielen gearbeitet? Konnte eine Annäherung an die