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weshalb wir sie in diesem Lehrbuch als Methode der Perspektivenanalyse
einordnen ( Kap. 9.2.1).
In jenem Kapitel haben wir auch kurz auf von Spiegel (2013) Bezug
genommen. In ihren Arbeitshilfen zur Situations- und zur Problemanalyse
wird die Sozialpädagogin angeregt, über die Erfassung der verschiedenen
Perspektiven hinaus in einer Spalte eigene Deutungen und Erklärungen mit
Hilfe von Theorie- und Alltagswissen zu notieren und »deutende
Hypothesen« (ebd.:162) zu formulieren. In einer Reflexionsspalte können
Überlegungen, Widersprüche und Prognosen notiert werden. Mit diesen
beiden zusätzlichen Dimensionen leitet von Spiegel implizit über zur
Diagnose, indem wenn auch u. E. zu unsystematisch Erklärungswissen
einbezogen wird.
10.2.2 Methodisches Vorgehen bei der Relationierung von Fall
und Theorie
Im Laufe der letzten Jahre haben wir an der Hochschule für Soziale Arbeit
der Fachhochschule Nordwestschweiz die Relationierung von Fall und
Theorie methodisch aufgeschlüsselt und die Diagnosemethode des
theoriegeleiteten Fallverstehens in der Zusammenarbeit mit Studierenden
und Praktikerinnen der Sozialen Arbeit kontinuierlich weiterentwickelt (
Kap. 15). Beim theoriegeleiteten Fallverstehen werden fünf Schritte
unterschieden, die im Folgenden erläutert werden.
Erster Schritt: Wahl geeigneter Wissensbestände
Eine Fallbearbeitung beginnt nie mit der Diagnose. Voraussetzung für die
Anwendung der Methode theoriegeleiteten Fallverstehens ist, dass die
Fallthematik geklärt ist. Weder ist diese Fallthematik aufgrund einer kurzen
Situationserfassung offensichtlich und klar bzw. kann als einfach gegeben
vorausgesetzt werden (wie dies z. B. beim Konzept Evidenzbasierter
Sozialer Arbeit angenommen wird, Kap. 12.4.3), noch ist es sinnvoll,
irgendeine beliebige Theorie welche der Sozialpädagoge vielleicht gut
kennt auf einen Fall zu beziehen, ohne dass geklärt ist, was denn nun
besser verstanden werden soll. Es ist auch nicht der Fall insgesamt, der in
der Diagnose erhellt wird sonst wäre der Prozess des Deutens und
Erklärens ebenso beliebig wie grenzenlos. (Nebenbei: Grundsätzlich legt
bereits das Strukturmerkmal diffuser Allzuständigkeit der Sozialen Arbeit
eine Eingrenzung der Zuständigkeit, eine Begrenzung des potentiell
umfassenden und totalitären Zugriffs nahe Kap. 3.2.1 und damit auch
eine Eingrenzung und Fokussierung des Fallverstehens). Vielmehr ist es die
Fallthematik, welche im Rahmen der Diagnose erhellt und genauer
verstanden werden soll. Deren Klärung erfolgt im Rahmen der Analyse, bei
der eine strukturierte Auslegeordnung vorgenommen wird, um
herauszufinden, worum es eigentlich bzw. worum es ganz genau geht in
einem Fall. Am Ende der Analyse wird formuliert, was problematisch und
erklärungsbedürftig ist und besser verstanden werden soll. Die
herausgearbeitete Fallthematik stellt die Grundlage dar für den ersten
Schritt theoriegeleiteten Fallverstehens: für die Auswahl geeigneter