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12.2
Planbarkeit und Rahmenbedingungen
Eingangs haben wir Interventionsplanung als zukunftsbezogenes,
zielgerichtetes Nachdenken darüber, was in einem Fall zu tun ist, definiert
und darauf hingewiesen, dass das Abschätzen von Wirkungen möglicher
Interventionen mit zur Aufgabe dieses Prozessschrittes gehört. Im
Folgenden möchten wir erläutern, von welchem Planungsverständnis wir
ausgehen sowie auf die organisationsbezogenen Rahmenbedingungen
fallbezogener Interventionsplanung eingehen.
(Nicht-)Planbarkeit von Prozessen
Ein Strukturmerkmal Sozialer Arbeit ist die geringe Standardisierbarkeit
des professionellen Handelns ( Kap. 3.2.3). Weil es kaum gesichertes
Wissen über Ursache-Wirkungs-Zusammenhänge bei sozialen Problemen
gibt was als strukturelles Technologiedefizit bezeichnet wird , sind
sozialpädagogische Interventionen stets ergebnisoffen: Was genau bewirkt
wird mit einer Handlung, ist nie mit Sicherheit vorauszusagen. Hier liegt die
Begründung der Notwendigkeit von Fallverstehen und fallbezogener
Prozessgestaltung: Jeder Fall muss spezifisch erfasst und analysiert,
Theoriewissen und fallbezogenes Wissen müssen aufeinander bezogen und
die daraus gewonnenen diagnostischen Erkenntnisse in Handeln übersetzt
werden. Doch auch diagnosebasierten Interventionen ist der Erfolg nicht
garantiert: Die Arbeitshypothese kann unzutreffend sein, die Dynamik in
einer Familie kann sich eigendynamisch in eine neue Richtung verändern,
eine Intervention kann trotz Reflexion andere Wirkungen entfalten als
erwartet.
Warum also sollten Sozialpädagoginnen planen? Planung diene dazu, die
Ungewissheit von Zukunft durch gedankliche Vorwegnahme und
Strukturierung künftiger Handlungen zu reduzieren, so Merchel (vgl.
2005:1364), gleichzeitig bleibe grundsätzlich ungewiss, ob und in welcher
Weise die geplanten Handlungen bei ihrer Umsetzung Erfolg haben (und die
erhoffte Wirkung erzielen werde). Planung stehe »vor dem Widerspruch,
einerseits zur Reduktion von Ungewissheit eingesetzt zu werden,
andererseits im Planungskalkül selbst strukturell einer (…) Belastung durch
Ungewissheit ausgesetzt zu sein. Diese doppelte Konfrontation mit
Ungewissheit hat zur Folge, dass die angestrebte Rationalität des Handelns
sich in erster Linie auf die Intention und weniger auf eine weitgehende
Voraussagbarkeit von Wirkungen beziehen kann« (ebd.). Die Absicht bei
Interventionen ist demnach entscheidend und soll differenziert reflektiert
werden; die tatsächliche Wirkung hingegen muss über kontinuierliche
Evaluation überprüft und dokumentiert werden ( Kap. 14).
Auch Schwabe wendet sich gegen ein technologieorientiertes
Planungsverständnis. Er demontiert einerseits die Fehlhaltung des sog.
Planungsoptimismus, der von der Idee ausgeht, mittels Planungen Ziele auf
berechenbare Weise erreichen zu können, anderseits aber auch die
Fehlhaltung der sog. Planungsabwehr aus Prinzip, die Planungen auch da
verweigert, wo sie möglich und sinnvoll wären (vgl. 2013:4 ff.). Erfolgreiche