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generiert werden, und diese werden genutzt für das Verstehen eines Falles
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(vgl. Becker-Lenz/Müller 2009:26). Mittelpunkt des Fallverstehens ist die
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subjektive Sichtweise eines Klienten(systems), der Zugang ist ein
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hermeneutischer: Es wird versucht, die Selbstsichten und Eigentheorien
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eines Menschen vor dem Hintergrund seines lebensgeschichtlichen
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Kontextes zu verstehen und zu erklären (vgl. u. a. Hanses 2003:261). Dabei
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interessiert nicht die Frage, wie auffällig und ›abnormal‹ Verhalten oder
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Einstellung eines Menschen möglicherweise sind, sondern vielmehr, welche
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Funktionen und welche subjektive Logik eine bestimmte
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Handlungsstrategie in der Lebensgeschichte eines Menschen hat. »Den
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Eigen-Sinn, die Widersprüche, Spannungen und Brüche in der Lebens- und
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Lerngeschichte eines Menschen zu ›entschlüsseln‹« (Schrapper 2008:201)
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ist der entscheidende Zugang einer sozialen (bzw. sozialpädagogischen)
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Diagnostik. Auch soziale Prozesse und Dynamiken sollen erfasst, erklärt
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und verstanden werden. Fallverstehen bezieht sich jedoch nicht
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ausschließlich auf das Klientensystem, sondern bezieht auch das
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Hilfesystem mit ein, da die Professionellen immer auch Teil eines Falles sind
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(sobald sie einen Menschen oder eine Gruppe als ›Fall‹ definieren). So hat
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Diagnose auch mögliche Verstrickungen von Professionellen mit den
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Systemen der Klienten aufzuhellen (vgl. ebd.; Heiner/Schrapper
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2004:209 f.; Kap. 9.3).
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Erklärungen und Deutungen zu generieren ist kein Selbstzweck. Jede
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Diagnose in der Sozialen Arbeit folgt einem pragmatischen Interesse, sie soll
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Antworten liefern auf die Frage, was aus Sicht der Sozialen Arbeit zu tun ist
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(vgl. Uhlendorff 1999:126), sie soll realisierbare Leistungen der
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Unterstützung und Hilfe ermöglichen (vgl. Ader/Schrapper 2004:45). Eine
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Diagnose hat also stets eine handlungsleitende und prognostische Funktion.
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Deshalb sind die gewonnenen Einsichten und Erklärungen auf den Punkt zu
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bringen, und es gilt Konsequenzen zu ziehen für Interventionen (vgl.
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Schrapper 2008:202 f.). Interventionen müssen anschlussfähig sein, d. h., sie
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müssen an die individuellen Sinnkonstruktionen und Handlungslogiken
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anschließen können. Diese ›Passung‹ zwischen der spezifischen
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Problemlage und dem Unterstützungsangebot wird durch die Diagnose
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hergestellt (Heiner 2004, Kap. 5.1.4). Im Titel des Aufsatzes von Kobolt
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(1999) – »Sozialpädagogische Diagnostik zwischen Verstehen und Handeln«
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– kommt diese Doppel- und Vermittlungsfunktion gut zum Ausdruck.
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Merkmale
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Wenn bei der Diagnose fachliches Wissen auf einen Fall bezogen wird und
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daraus Erklärungen generiert werden, bleibt offen, ob diese Erklärungen
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›richtig‹ oder ›wahr‹ sind. Es handelt sich um wissensbasierte Deutungen
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von Wirklichkeit. Die Validierung dieser Deutungen ist auf zwei Wegen
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möglich: Einerseits, indem eine Klientin die Erklärungen als hilfreich für die
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Aufklärung ihres Zustandes und damit als angemessen beurteilt (vgl. Müller
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2017:34 f.), andererseits dadurch, dass sich die auf die Erklärungen
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aufbauenden Interventionen als wirksam erweisen. Eine Diagnose in der
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Sozialen Arbeit hat nicht einem disziplinären Anspruch auf Wahrheit zu
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genügen, relevant für die Diagnostik sind vielmehr die unter Kapitel 2.1.3
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erläuterten Kriterien einer Profession: die Zieldimension Wirksamkeit und
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das Validitätskriterium Angemessenheit ( Kap. 2.1.3).
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