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Professionelle der Sozialen Arbeit sind einerseits der Gesellschaft als
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Auftraggeber der Hilfe verpflichtet und andererseits den Anliegen und
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Interessen der Klientinnen und ihrer Lebenswelt. Die Doppelfunktion von
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Hilfe und Kontrolle ist eine unaufhebbare, der organisierten Hilfe der
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Sozialen Arbeit immanente Paradoxie professionellen Handelns.
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Professionelle müssen sich im Spannungsfeld dieser doppelten
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Loyalitätsverpflichtung bewegen können. Sie sind einerseits der Logik
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standardisierten bürokratischen Rechtshandelns verpflichtet,
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andererseits der Logik des lebensweltorientierten, immer auf die
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Individualität der Klienten ausgerichteten Unterstützungshandelns. Das
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dritte Mandat der Profession bietet hier eine wichtige Orientierungshilfe,
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weil es auf die Relevanz von wissenschaftlichem Wissen und des
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Ethikkodexes der Profession verweist.
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Professionelles Handeln in der Sozialen Arbeit folgt keiner
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Herstellungslogik und ist kaum standardisierbar. Rezeptwissen,
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einheitliche Lösungen und festgeschriebene Vorgehensweisen, mit denen
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sich eine bestimmte Wirkung herstellen lässt, die eine Methode – das gibt
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es in der Sozialen Arbeit nicht. Es ist ein Merkmal von Professionen, dass
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sie sich mit Arbeitsaufgaben befassen, die nicht routinisierbar und
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unbestimmt sind, sodass sich für die Problembearbeitung keine
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standardisierten Verfahren anwenden lassen. Professionelle
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unterscheiden sich von anderen Berufstätigen gerade darin, dass sie über
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die Kompetenz verfügen, solche Aufgaben zu bearbeiten. Aus dem
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strukturellen Technologiedefizit ergibt sich die Notwendigkeit eines
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methodisch strukturierten Vorgehens, bei dem u. a. Theoriewissen und
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fallbezogenes Wissen aufeinander bezogen werden. Hierfür stehen
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mittlerweile Verfahren und Modelle zur Verfügung, welche die
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Bearbeitung von Fällen strukturieren.
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Personale Dienstleistungen in der Sozialen Arbeit kommen ohne Zutun
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des Klienten nicht zustande. Es handelt sich stets um eine durch
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Sozialarbeiterin und Klient gemeinsam produzierte Leistung
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(›Koproduktion‹). Dies verweist auf die Notwendigkeit von Kooperation:
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Professionelles Handeln zeichnet sich aus durch die Ausrichtung auf ein
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gemeinsam ausgehandeltes Ziel. Der hierfür notwendige dialogische
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Verständigungs- und Aushandlungsprozess ist nur auf der Basis einer
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gelingenden Beziehung zwischen Sozialpädagogin und Klient unter den
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strukturellen Bedingungen von Asymmetrie möglich. In Zwangskontexten
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kann die Kooperationsbereitschaft von Klienten nicht vorausgesetzt
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werden, vielmehr muss sie erst ermöglicht werden.
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Die Sozialpädagogin ist im gemeinsamen Handeln mit Klientinnen und
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Klientensystemen als ganze Person involviert, sie ist als Person ihr eigenes
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Arbeitsinstrument. Die reflexive Auseinandersetzung mit eigenen
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Emotionen und der eigenen Biografie ist für eine Sozialpädagogin
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deshalb unabdingbar. Die Fähigkeit zu biografischer Selbstdistanzierung
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und zu stetiger Selbstreflexion ist ein wichtiger Bestandteil von
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Professionskompetenz. Andererseits müssen Organisationen, welche
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Professionalität und Qualität sicherstellen wollen, Gefäße für die
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gemeinsame professionelle Selbstreflexion (Supervision, Intervision)
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institutionalisieren.
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