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Hinweis:
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Die aufgeführten verbindlich vorgegebenen Kapitel inkl. Kapitelüberschriften dürfen, wenn
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sinnvoll, in Unterkapitel unterteilt werden (siehe Richtlinien für schriftliche Facharbeiten, Kap.
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8.2).
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3.2 Formale Vorgaben
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Die Facharbeit umfasst mindestens 24‘000 bis maximal 39’000 Zeichen (ohne Leerzeichen).
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Titelblatt, Inhalts- und Quellenverzeichnis sowie weitere Verzeichnisse und der Anhang werden nicht mitgerechnet (vgl. Richtlinien für schriftliche Facharbeiten). Im Moodle-Raum «Promotionswirksame Kompetenznachweise» steht eine Anleitung zum Vorgehen der Zeichenüberprüfung zur Verfügung. Diese muss genau eingehalten werden.
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Die Seitenzahlen sind nummeriert.
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Die Facharbeit entspricht den allgemeinen formalen Vorgaben von Agogis, die in folgenden
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Dokumenten beschrieben sind: Allgemeine Geschäftsbedingungen AGB (Kapitel Berufliche
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Schweigepflicht), Promotionsordnung Regel-HF bzw. Anschluss-HF bzw. HF Flex und insbesondere in den Richtlinien für schriftliche Facharbeiten, sowie dem Leitfaden Umgang mit auf
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Künstlicher Intelligenz basierenden Tools.
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4 Beurteilung
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4.1 Beurteilungsmodalitäten
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Die Facharbeit wird von einer beurteilenden Fachperson, die in keiner Befangenheit zu den
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Studierenden steht, kriteriengeleitet mit Punkten bewertet. Es gilt das Merkblatt zum Umgang
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mit Befangenheiten.
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Die Facharbeit gilt als bestanden, wenn:
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• die Voraussetzungen für die Zulassung zur Beurteilung erfüllt sind.
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• sowohl bei den inhaltlichen als auch bei den formalen Kriterien jeweils mindestens 2/3
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der maximalen Punktzahl erreicht werden.
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• der Umgang mit der beruflichen Schweigepflicht (Daten- / Persönlichkeitsschutz) in der
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Einleitung korrekt deklariert und in der ganzen Arbeit konsequent umgesetzt worden ist
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(siehe dazu die Vorgaben in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen AGB, Kapitel «Berufliche Schweigepflicht» sowie in den Richtlinien für schriftliche Facharbeiten, insbesondere Kap. 2). Ist das nicht der Fall, erfolgt eine Auflage.
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• der Umgang mit allen benutzten Quellen und Hilfsmitteln transparent ist, so dass klar ersichtlich ist, was übernommene Gedanken und was Eigenleistung ist (vgl. auch Formular
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«Deklaration bezüglich Urheberschaft / Daten-/Persönlichkeitsschutz / Umfang»). Ist das
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nicht der Fall, erfolgt eine Auflage.
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Bei Plagiaten kann die Schule disziplinarische Massnahmen ergreifen. Ein Selbstplagiat,
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sprich das wiederholte Einreichen identischer oder in wesentlichen Teilen gleicher eigener Facharbeiten oder Textpassagen ohne korrekte Kennzeichnung und ohne explizite
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Genehmigung ist untersagt. Ein Selbstplagiat stellt eine Form der Täuschung dar und
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kann disziplinarische Konsequenzen nach sich ziehen.
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