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»Gelingende Kooperation« in der Traumapädagogik: Geht das überhaupt?

xie funktionaler Differenzierung anzubieten (Bauer 2011, S. 344). In der Realität des beruflichen Alltags der Fachkräfte jedoch sowohl im Bereich der Diagnostik als auch der Hilfeplanung fehlen für gelingende Kooperationen zwischen den Professionellen der Kinder- und Jugendhilfe, der Gesundheitshilfe wie auch der Behindertenhilfe bislang nach wie vor zumeist die Voraussetzungen methodisch wie strukturell , und dies trotz guten Willens von allen Seiten. »Aus Sicht der Leistungsempfänger […] nicht in der Vielfalt und Heterogenität der spezialisierten Angebote verloren zu gehen« (Bauer 2011, S. 345), kann zu einem Kunststück werden.

»Gelingende Kooperation« in der Traumapädagogik: Geht das überhaupt? Kooperation fassen wir »als das strukturierte, d. h. nicht zufällige, auf relative Dauer gestellte und sich durch (zumindest temporäre) wechselseitige Erwartungssicherheit (entweder auf reziproker oder auf nicht-reziproker Basis) begründende koordinierte (und damit zielorientierte) Wirken (Zusammenwirken) Mehrerer« (Endreß 2012, S. 87). Viele der zugehörigen Forderungen sind eigentlich bekannt, in der Realität aber wenig umgesetzt: So z. B. stabile Einrichtungen wie regelmäßige gemeinsame Fallanalysen bzw. Fallkonferenzen an festgelegten Orten, auf die sich alle involvierten Fachstellen einigen müssen. Klare Strukturen, Beschreibungen und Methoden des Vorgehens vermitteln Adressatinnen wie Professionellen Sicherheit und Halt. So können Meinungsverschiedenheiten über Diagnostik und Hilfeplanung sowie andere fachbereichsspezifische Vorstellungen aus dem medizinischen, psychologischen und sozialpädagogischen und schulischen Bereich regelmäßig ausgetauscht werden. Die gemeinsamen Aushandlungsprozesse erfordern zwar zunächst ein Mehr an Einsatz bzw. Arbeitskapazitäten, langfristig jedoch wird die Arbeit erheblich effektiver. Um Kooperation zwischen den sozialen Diensten zu verstetigen, ist sie daher strukturell anzulegen und finanziell zu sichern. Der Aufbau eines solchen Gefüges der Bereitstellung angemessener finanzieller, personeller, zeitlicher und struktureller Ressourcen steht aber nach wie vor aus. Wenn die Kooperation der sozialen Dienste lebendig bleiben soll, darf sie jedoch nicht allein auf dem Engagement einzelner Personen beruhen, die »ausnahmsweise« erfolgreich Kontakt geknüpft haben. Dies ist jedenfalls der Tenor einer Reihe von Expertinnen verschiedener Professionen aus der Arbeit mit Kindern und Jugendlichen mit besonderem Versorgungsbedarf (Gahleitner/Homfeldt 2012). Leider finden sich in den Gesetzbüchern V und VIII immer noch keine Hinweise auf Kooperationen, die als Leistung zu finanzieren wären. In Bezug auf die bessere Versorgung von Kindern und Jugendlichen psychisch kranker Eltern z. B.

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