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Traumapädagogische Angebote
Hierfür benötigt das Jugendamt umfassende Informationen, um die richtigen Entscheidungen treffen zu können. Das vorgeschlagene Verfahren gewährleistet eine umfassende Situationserfassung. Die Fachkraft im Jugendamt kann sich einerseits darauf verlassen, eine oftmals hoch komplexe und dynamisch verlaufende Familiensituation aus allen wichtigen Blickwinkeln betrachtet zu haben. Andererseits gibt es für die Leistungsadressaten die Gewähr, dass nichts Wichtiges vergessen wird. Und nicht zuletzt gibt die Einhaltung dieses Verfahrens der sozialpädagogischen Fachkraft im Jugendamt Rechts- und Handlungssicherheit. Mit Hilfe des Hilfeplans ist vom Bekanntwerden eines Hilfebedarfs bis zur Hilfeentscheidung, für die fortlaufende Überprüfung während der Hilfeerbringung bis hin zur Evaluation nach Abschluss eine stringente, logische und zielführende Prozesssteuerung gewährleistet. Mit der Anwendung dieses Instruments wird das Jugendamt seiner gesetzlich festgeschriebenen Letzt- und Fallverantwortlichkeit in den Bereichen der Gefährdungseinschätzung, der Hilfebedarfsklärung und der Hilfesteuerung nachweislich gerecht. Und auch für die Leistungserbringer ist dieses Verfahren von Bedeutung. Wenn sie ihre Eindrücke und Erkenntnisse aus dem Hilfeprozess so strukturiert dem Jugendamt spiegeln, können Fehlinterpretationen oder Missverständnisse bei der Operationalisierung von Teilzielen weitgehend vermieden werden. Die Hilfesteuerung im Einzelfall durch den Hilfeplan muss in jedem Einzelfall mit inhaltlichen Parametern gefüllt werden. Für die Heimerziehung stehen den Jugendämtern und Leistungserbringern hierfür die fachlichen Empfehlungen des Bayerischen Landesjugendhilfeausschusses vom 11. März 2014 zur Verfügung. Sie geben Überblick, vermitteln Transparenz und dienen als Orientierungshilfe. Dies gilt insbesondere für Berufseinsteigerinnen. Die Qualitätsmerkmale für den Hilfeverlauf sowie zu Struktur, Ausstattung, Kooperation, Personaleinsatz und -bemessung werden genau beschrieben. Sie enthalten eine detaillierte Gliederung und dienen als Leitlinie sowohl für die pädagogische Aufgabenstellung als auch für strukturelle Vorgaben. Die Beschreibung der einzelnen Phasen im Hilfeverlauf gibt den Fachkräften Sicherheit in der Planung des Hilfeprozesses. Die fachlichen Empfehlungen können auch zur Überprüfung des eigenen Handelns, der Konzeption und der Leistungsbeschreibung genutzt werden. Traumapädagogische Kompetenz ist dabei auch für die fallverantwortlichen Fachkräfte in den Allgemeinen Sozialen Diensten der Jugendämter im Rahmen einer traumasensiblen Hilfeplanung von wesentlicher Bedeutung. Damit sind nicht nur die Kenntnisse über diese spezifische Methode zur Auswahl der notwendigen und geeigneten Hilfeart gemeint. Vielmehr werden auch diese Fachkräfte von den Dynamiken erfasst. Übertragungen können sich auch in Jugendamtsmitarbeiterinnen spiegeln. Sie sind nicht frei von solchen Prozessen und müssen diese kennen, reflektieren sowie damit umgehen können. Hierzu sind regelmäßige Fortbildungen und eine supervisorische Aufarbeitung unabdingbar.