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Die Pädagogik des sicheren Ortes
die Eskalationsfallen besser identifizieren und vermeiden können« (S. 292). Zur Sicherung und Stabilisierung der Professionellen gehören zudem die Absicherung durch feste Arbeitsverträge, ein gutes Einarbeitungskonzept, geregelte Pausenzeiten, Resilienztage sowie eine fehlerfreundliche und wertschätzende Haltung der Leitung gegenüber den Mitarbeitenden. Dies »stärkt das Vertrauen, die Arbeitsbeziehung sowie die Bindung an die Institution und fördert die Arbeitsmotivation und -zufriedenheit« (ebd.). Weiß (2023, S. 148ff.) postuliert drei Grundkompetenzen, die als Basis für professionelles Handeln im Umgang mit traumatisierten Menschen permanent geschult und ausgebildet werden sollten: 1) Sachkompetenz, 2) Fähigkeit zur Selbst reflexion und 3) Fähigkeit zur Selbstfürsorge. Auf die Ausbildung der letzten beiden Kompetenzpunkte kann die Institution unterstützenden Einfluss nehmen, in dem sie bspw. die Kosten für Sport- und Entspannungsangebote ganz oder teilweise übernimmt sowie über das Angebot von Supervision Selbstreflexionskompetenzen fördert. Letztendlich gilt, dass Kinder, Jugendliche und Erwachsene wie auch Professionelle einen sicheren Ort brauchen, an dem sie sich selbstwirksam erleben können.
Die Handlungsebene ›Kind und Einrichtung‹ Im Verständnis der Trias aus sichernden institutionellen Strukturen, sichernden und gesicherten Mitarbeitenden sowie gesicherten Kindern, Jugendlichen bzw. Erwachsenen kommt der Institution eine bedeutsame Rolle zu. Dabei übernimmt sie die Verantwortung, für alle Beteiligten einen »geschützten und sicheren Handlungsrahmen« (vgl. Schirmer 2013, S. 243) zu schaffen. Auf der Ebene ›Kind und Einrichtung‹ bedeutet dies vor allem, die konsequente institutionelle Umsetzung der traumapädagogischen Haltungselemente Wertschätzung, Transparenz, Partizipation, Anerkennung der Expert*innenschaft (Mil 2023), Verständnis für den ›guten Grund‹ sowie Spaß und Freude im individuellen und gruppenpädagogischen Alltag durch Mittel und Angebote zu unterstützen. Zudem gilt es, den äußeren Handlungsrahmen zu sichern, bspw. durch ausreichende personelle Kapazitäten, Sicherung der Privatsphäre oder partizipativ erstellte Schutzkonzepte. Am Beispiel von Kühns (2006) Modell »Stufen der Partizipation« (S. 17) lässt sich z. B. gut verdeutlichen, wie das Grundhaltungselement »Partizipation« umgesetzt werden kann, das in die Verantwortung der Institution fällt. Von Stufe 0 »Nichtinformation« bis hin zu Stufe 4 »Selbstbestimmung« ist der institutionelle Arbeitsauftrag klar erkennbar. Die Herausforderung der konzeptionellen Entwicklung partizipativer Zugänge liegt z. B. in der Fragestellung, wie ein Hilfeplangespräch oder ein Elternkontakt so gestaltet werden kann, dass Kinder und Jugendliche sich als selbstbestimmt erleben können. Institutionen müssen weitestgehend sichere und angstfreie Orte für traumabetroffene Menschen sein.