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Der Aktionsplan der Bundesregierung zur Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen
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Recht so z.B. auch das Kinderrechteverbesserungsgesetz6, mit dem im Bereich
des Kindschaftsrechtes ausdrücklich die Möglichkeiten des Gewaltschutzgesetzes zur Abwendung einer Gefährdung des Kindeswohls für anwendbar
erklärt wurden (siehe Rabe in diesem Band).
Im Bereich der sog. öffentlichen Fürsorge, zu dem die Bereitstellung
von Hilfsangeboten bei häuslicher Gewalt gehört, bestehen nur sehr eingeschränkte Handlungsmöglichkeiten. Grundsätzlich sind hierfür Länder und
Kommunen zuständig. Für die Förderung von Projekten und Maßnahmen in
diesem Bereich muss ein nach den Vorgaben der Bundeshaushaltsordnung
restriktiv auszulegendes - Bundesinteresse bestehen, so z.B. bei der zeitlich
begrenzten Förderung von Modellprojekten oder der wissenschaftlichen Begleitung von solchen Projekten, durch die der Bund innovative Ideen erprobt
und übergreifende Erkenntnisse gewinnt, die für alle Bundesländer relevant
sind. So hat der Bund in der Vergangenheit z.B. das erste deutsche Frauenhaus
in Berlin als Modellvorhaben (gemeinsam mit der Berliner Senatsverwaltung)
gefördert, die Anlauf- und Beratungsstelle für sexuell missbrauchte Mädchen
mit Krisenwohnung „Wildwasser“, die Kooperationsprojekte gegen häusliche
Gewalt BIG in Berlin und KIK in Kiel. Möglich sind auch Forschungen, für die
ein Bundes- oder Ressortinteresse besteht, so z.B. aktuell die repräsentative
Studie „Lebenssituation, Sicherheit und Gesundheit von Frauen in Deutschland“, die erstmals verlässliche Daten für die Gewaltbetroffenheit von Frauen
in Deutschland vorlegt7.
Der Aktionsplan und seine Maßnahmen gegen häusliche Gewalt - ein Überblick
Die grundlegenden Überlegungen für den ersten so genannten Aktionsplan
der Bundesregierung, den „Aktionsplan zur Bekämpfung von Gewalt gegen
Frauen“, der zum Modell für viele nachfolgende Konzepte dieser Art wurde, waren für den Bund, im Rahmen seines Kompetenzbereichs Maßnahmen
zu bündeln und gleichzeitig ein Handlungsmodell zu schaffen, das für die
föderale Ebene der Bundesländer ebenfalls nutzbar gemacht werden konnte und Kooperationsmöglichkeiten zwischen den entscheidenden Akteuren
beinhaltete. Neben den inhaltlichen Vorschlägen mussten praktische Organisationsformen für die Zusammenarbeit der verschiedenen Ebenen (Bund - Länder; Verwaltung - Nichtregierungsorganisationen) geschaffen werden, um die
Aktivitäten der verschiedenen Akteure miteinander verbinden oder zumindest
miteinander abgleichen und im Austausch miteinander verbessern zu können. Dieser Aktionsplan hat mit seinen Maßnahmen im Schwerpunktbereich
6
BGBl. 2002 I, S. 1239.
7 Schröttle/Müller 2004: Lebenssituation, Sicherheit und Gesundheit von Frauen in Deutschland. Eine repräsentative Untersuchung zu Gewalt gegen Frauen in Deutschland. Im Auftrag des
Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend. Download unter: www.bmfsfj.de
(Stichwort Forschungsnetz Forschungsberichte).