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Unterstützung für Mädchen und Jungen bei häuslicher Gewalt
habe sich genauso wie die Mutter um die Tochter gekümmert, die Mutter beabsichtige, mit Lisa im Ausland zu wohnen, er könne berufsmäßig eine Hauptversorgung der Tochter einrichten, die Mutter habe psychische Probleme.
Als die Verfahrenspflegschaft eingerichtet wird, befindet sich Lisa noch
im europäischen Ausland bei den Großeltern, eine Rückkehr ist avisiert. Zunächst spreche ich mit beiden Elternteilen getrennt, mache mir von ihnen
einen persönlichen Eindruck, wobei die Mutter besonnen und besorgt, der
Vater rechthaberisch wirkt und die Erziehungsfähigkeit der Mutter sehr disqualifiziert. Lisa wird dann von den Großeltern nach Deutschland gebracht.
Beim Erstkontakt lernen wir uns kennen, sprechen über die neue Situation,
ich lasse Lisa von der alten Wohnung erzählen, darüber kommt sie auf den
„Papi“ zu sprechen. Sie redet positiv über ihn. Beim zweiten Kontakt malt sie
etwas für ihn und ich frage direkt, ob sie bereit ist, mit mir den Papa zu besuchen. Sie bejaht, die Mutter willigt ein, äußert jedoch die Angst, dass der Vater
die Tochter nicht mehr herausgibt. Sieben Wochen seit Antragstellung sind
vergangen, als ich mit Lisa zu einer Begegnung mit dem Vater nach längerer
Zeit fahre. Ich nutze den Termin für eine Interaktionsbeobachtung. In den
eineinhalbStunden findet eine gelingende Interaktion zwischen den beiden
statt, Lisa mag nicht wieder gehen, schreit und schluchzt auf dem Rückweg
noch nach dem Vater. Leiterin und Erzieherin im Kindergarten sind von der
Trennung von Lisas Eltern überrascht; von ihnen erfahre ich, dass beide Eltern im Wechsel Lisa gebracht und geholt haben, beide seien in liebevoller
und der Tochter zugewandter Weise präsent gewesen.
Der Vater stellt zwischenzeitlich einen Antrag auf sofortigen, regelmäßigen
Umgang mit der Tochter und drängt auf eine Eilentscheidung. Ich werde zur
Verfahrenspflegerin im Umgangsverfahren bestellt.
Habe ich Lisa bei den weiteren Kontakten vom mütterlichen Kontext aus
gesehen, tendiert Lisa zur Mutter, im väterlichen Kontext zum Vater, im Kindergarten gesprochen meint sie, die Eltern sollen wieder zusammen ziehen.
Aus Lisas Erzählungen konnte ich entnehmen, dass das Mädchen Anschreien
und Streit zwischen den Eltern mitbekommen hat, aber keine Schläge, Übergriffe o.ä.. Anhaltspunkte für häusliche Gewalt waren die Schilderungen der
Mutter (Schläge in den Bauch während der Schwangerschaft, Zertrümmern
von Gegenständen im Laufe von Streitereien, subtile Drohungen). Ich vertrete Lisa in einem Bericht so, dass sie derzeit keine Präferenz hat, von den
elterlichen Beziehungsanteilen her beide in Frage kommen, ich jedoch dazu
tendiere, dass sie, bis weitere Erkenntnisse gewonnen sind, in der Hauptverantwortung der Mutter sein soll. Ich bejahe einen Umgang mit dem Vater.
Der erste Gerichtstermin findet statt und der Richter spricht der Mutter
vorläufig das Aufenthaltsbestimmungsrecht für Lisa zu. Der Vater erwirkt,
dass die Mutter ihren Pass hinterlegt (um eine Ausreise und evtl. Entführung
der Tochter zu verhindern), die Eltern schließen eine Umgangsvereinbarung:
Jede zweite Woche von Donnerstag nach dem Kindergarten bis Montag früh
zu Kindergartenbeginn ist Lisa bei dem Vater. Nach einigem Hin und Her