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Ein kritischer Blick auf die (familien-)rechtlichen Rahmenbedingungen
Jungen zeigen nach außen gerichtete Verhaltensweisen, wie körperliche Auseinandersetzungen, Gewaltinszenierungen, Austesten körperlicher Grenzen,
Schul- und Leistungsprobleme und übermäßige Orientierung an sozialen Bezugssystemen außerhalb von Schule und Familie. Sie reagieren mit erhöhter
Gewaltbereitschaft und sind gefährdet, selbst Täter zu werden (siehe hierzu
ausführlich Hartwig 2001: 52).
Geschlechtliche Unterschiede werden in der Diskussion um das Phänomen
häusliche Gewalt häufig nur zur Ursachenanalyse herangezogen. An den unterschiedlichen Folgen und Bewältigungsstrategien wird deutlich, dass nicht
nur spezielle Messverfahren für die Folgen, die speziell auf die Geschlechter
abgestimmt sind, durchaus notwendig sind, sondern auch geschlechtsspezifische Interventionsmaßnahmen der verschiedenen Disziplinen. Jugendhilfe bekommt hierzu ihren Arbeitsauftrag durch den § 9 (Grundrichtung der
Erziehung, Gleichberechtigung von Mädchen und Jungen) Abs. 3 SGB VIII,
in dem es heißt, dass die unterschiedlichen Lebenslagen von Mädchen und
Jungen zu berücksichtigen sind und Benachteiligungen abzubauen sind, bzw.
Gleichberechtigung von Mädchen und Jungen zu fördern.
Frauen als Opfer von Gewalt können häufig die eigenen Kinder nicht
schützen, leben erneut mit Partnern zusammen, die sie erniedrigen; d.h. sie
sind in besonderer Weise gefährdet, eine Opferkarriere zu beginnen.Diese
Erkenntnisse verlangen nach geschlechtsspezifisch strukturierten und ausgestalteten Hilfeformen, wie sie in neuen Ansätzen der Mädchen- und Jungenarbeit wie der Frauenberatung umgesetzt werden.
Die Familienorientierung der Hilfeformen gemäß KJHG §§ 27 ff, die die
Verschränkung des Elternrechts mit dem Kindeswohl generell als gegeben
ansieht, erschwert gerade in Fällen innerfamilialer Gewalt eine an den Bedürfnissen der Opfer orientierte Hilfe. Die Eltern als Leistungsbezieher und
Garanten für das Kindeswohl stehen als Verursacher des Problems der innerfamilialen Gewalt in der Gefahr, entweder Hilfen gar nicht erst anzunehmen
(vgl. Münder 2001) oder aber als Hilfeempfänger nicht zur Verantwortung
gezogen zu werden. Gerade bei Fällen häuslicher Gewalt sollten die Jugendämter Väter und Mütter mit ihrem Verhalten konfrontieren, um einen
wirksamen Schutz für die Kinder zu erreichen. Hier geht es nicht um mehr
Strafverfolgung, sondern um eine Hilfeplanung, die auch nach den Ursachen
von Fehlentwicklungen von Kindern fragt, die Frauen in ihrem Unvermögen, Kinder zu schützen nach eigenen Opfererfahrungen befragt und Hilfebedarf nicht nur nach aktuellen Momentaufnahmen des familialen Alltags
begründet.
Auch nach erfolgter Fremdplazierung von Kindern bleibt die Elternarbeit
und Elternmitwirkung ein zentraler Aufgabenbereich der Jugendhilfe. Hier
ist eine klare Haltung zu häuslicher Gewalt erforderlich, um den Kindern
Orientierung zu bieten und Vorgaben für den Kontakt zwischen Eltern und
Kindern zu machen. Hier sollte eine gute Kooperation der Jugendhilfe mit
den Beratungseinrichtungen der Frauenhilfe und den Frauenhäusern sowie