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Die Frage des Kindeswohls aus kinderpsychiatrischer Sicht
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leranzschwellen, wahrgenommene kindliche Erziehungsschwierigkeiten und
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schwere Misshandlungsvorgeschichte zusammenkamen.
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Die Einschätzung der Kindeswohlperspektive mit Blick auf die psychische
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Belastung der Kinder
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Neben den elterlichen Einschränkungen und Ressourcen ist es wichtig, die
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spezifischen Ausgangsbedingungen beim Kind zu evaluieren, um Fragen
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mit Bezug auf das Kindeswohl im Einzelfall adäquat beantworten zu können. In der Kinder- und Jugendpsychiatrie wird die Diagnostik üblicherweise
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auf mehreren diagnostischen Achsen nach dem so genannten Multiaxialen
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Klassifikationsschema nach Remschmidt, Schmidt und Poustka (2001) erfolgen. Auf der ersten Achse wird, wenn vorhanden, eine diagnostizierbare
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psychische Störung nach ICD-10 festgestellt. Die ICD-10 ist die internationale
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Klassifikation von Krankheiten der Weltgesundheitsorganisation (vgl. Remschmidt et al. 2001). Diese diagnostische Einordnung ist im Rahmen der Krankenversorgung (vgl. SGB V) die derzeit geforderte Klassifikation und stellt
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auch für die Verwirklichung von Eingliederungshilfen nach der Einführung
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des Sozialgesetzbuches IX die verbindliche Grundlage für die Beschreibung
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des Vorliegens psychischer Störungen als erster Feststellungsschritt, in Bezug
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auf einen Rechtsanspruch nach § 35 a KJHG, dar (vgl. Fegert 2002), jetzt noch
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einmal verstärkt durch die neuen Formulierungen in der Mitte 2005 beschlossenen KJHG Novelle.
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Auf der zweiten Achse werden spezifische Entwicklungsstörungen wie
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Teilleistungsstörungen beschrieben. Die dritte Achse beschreibt das Intelligenzniveau, die vierte Achse körperliche Grund- und Begleiterkrankungen
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und die fünfte Achse psychosoziale Belastungen. Die sechste Achse trifft
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eine Entscheidung für das Zurechtkommen im Alltag (global assessment of
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functioning) und hat sich international in verschiedenen Settings als reliabler
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Parameter für das Ausmaß des Unterstützungs- und Hilfebedarfs bewährt.
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Gerade in Situationen vorausgegangener häuslicher Gewalt finden sich oft
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Kinder, die auf mehreren Achsen prognostische Risiken und bemerkenswerte Situationen aufweisen. So haben Kinder, bei denen die Diagnose einer
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Bindungsstörung des Kindesalters mit oder ohne Enthemmung festgestellt
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werden muss, häufig in den ersten fünf Lebensjahren einen extremen Mangel
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an Kontinuität der Betreuungspersonen erfahren. Sie haben ein oft wahllos
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freundliches, aufmerksamkeitssuchendes Verhalten, bis hin zur Distanzlosigkeit, Schwierigkeiten beim Aufbau vertrauensvoller Beziehungen zu Gleichaltrigen und zu Erwachsenen und dazu nicht selten eine Fülle emotionaler
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und Verhaltensstörungen. Solche Kinder können mit Blick auf das Kindeswohl nicht den gleichen Belastungen ausgesetzt werden wie Kinder, die gerade in der frühen Kindheit in einem stabilen Schutzraum aufgewachsen sind.
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Insofern ist die Einschätzung des Kindeswohls auch sehr abhängig davon,
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