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Angebot von Professionellen wird auf Machtausübung verzichtet, es basiert
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auf Freiwilligkeit, d. h., die Klientin kann es annehmen oder nicht. Bei den
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Angeboten differenziert Müller weiter zwischen Rahmenangeboten bzw.
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Vorhalteleistungen (wie z. B. eine Beratungsstelle in einem Jugendtreff) und
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spezifischen, fallbezogenen Angeboten innerhalb einer solchen
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Vorhalteleistung (wie z. B. Beratungsgespräche zum Thema
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Arbeitsmarktintegration). Die dritte Interventionsart, das gemeinsame
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Handeln von Professionellen und Klienten schließlich basiert auf
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Freiwilligkeit, ist unmittelbar und direkt (wie z. B. Begleitung bei einem
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Vorstellungsgespräch für eine Arbeitsstelle). Hier schlagen wir eine weitere
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Differenzierung vor hinsichtlich Aktivitätsgrad der Professionellen und
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unterscheiden gemeinsames Handeln mit hohem Aktivitätsanteil der
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Sozialpädagogin von punktuellem, bedarfsbezogenem Unterstützen der
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Eigenaktivität einer Klientin oder einer Klientengruppe.
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Die drei Interventionsarten unterscheiden sich hinsichtlich
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Einwirkungsgrad und Freiwilligkeit. Müller postuliert in seiner vierten
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Arbeitsregel zur Intervention, Eingriffshandeln so weit wie möglich zu
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beschränken: »Alle Legitimation von Eingriff steht in der Sozialpädagogik
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unter dem Vorbehalt, dass sie versuchen muss, den Eingriffsanteil ihrer
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Intervention nach Möglichkeit zu verkleinern und den Anteil an Angeboten
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und gemeinsamem Handeln zu verstärken« (ebd:156). Als allgemeine
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Leitlinie für fallbezogene Interventionen lässt sich festhalten, dass Eingriffe
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und Angebote im Verlaufe eines Unterstützungsprozesses in gemeinsames
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Handeln zu überführen sind und die eigene Aktivität zu reduzieren ist.
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Die sozialen Dienstleistungen, welche die Soziale Arbeit erbringt, können
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unterschieden werden in sachbezogene, materielle und personenbezogene,
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immaterielle Leistungen ( Kap. 3.2.4). In Kapitel 2.2.2 haben wir des
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Weiteren festgehalten, dass sich Interventionen auf die Veränderung der
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Lebensbedingungen von Menschen beziehen können oder aber auf die
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Veränderung der Lebensweise und damit auf die Person selbst.
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Müller nimmt diese Unterscheidungen auf, indem er vier
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Interventionstypen unterscheidet: situations- und personenbezogene
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Interventionen einerseits, die sich ihrerseits danach differenzieren lassen,
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ob es sich um materielle Ressourcen oder immaterielle Dienstleistungen
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handelt (vgl. 2017:160). Unter situationsbezogenen materiellen Ressourcen
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werden Gelder, Räume, Medien etc. verstanden, unter situationsbezogenen
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immateriellen Ressourcen fasst er Kontakte, Netzwerke, Informationen u. ä.
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Bei den personenbezogenen Ressourcen ist die Unterscheidung weniger
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trennscharf, unter materiellen Ressourcen werden hier das
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Zurverfügungstellen von Zeit, die Ansprechbarkeit u. ä. gefasst, und unter
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den immateriellen Dienstleistungen die konkreten Tätigkeiten wie beraten,
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begleiten, erziehen etc. (vgl. ebd.:161). Insgesamt machen die
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personenbezogenen immateriellen Dienstleistungen den größten Teil der
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Dienstleistungen Sozialer Arbeit aus (vgl. Gängler 2011:614). Diese
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analytische Unterscheidung von Interventionstypen vermag deutlich zu
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machen, wie breit das Interventionsrepertoire der Sozialen Arbeit ist.
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Meistens jedoch beinhaltet ein Interventionsmodus mehrere
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Interventionstypen.
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