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Soziale Arbeit richtet sich in ihrer Zielsetzung immer nach bestimmten
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Werten und Normen, fragt nach dem Sinn ihrer Tätigkeit; zudem ist der
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sozialarbeiterische Alltag oft durch moralisch verzwickte Situationen
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gekennzeichnet. Zielsetzungen, Sinnorientierung, Werte, Normen
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verlangen eine kontinuierliche, kritische, ethische Reflexion. Diese
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Reflexion ist auf der Ebene der Praxis, der Wissenschaft, der
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wissenschaftstheoretischen Grundlegung, der Methoden der Sozialen
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Arbeit wie auch auf der Ebene der Professionsethiken der
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Berufsverbände anzustellen. Da Soziale Arbeit immer auf einem
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bestimmten Bild vom Menschen fußt, stellt es eine Voraussetzung für
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Sozialpädagogen dar, sich in transparenter Weise mit ihrem Menschenbild
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auseinanderzusetzen. Dabei ist davon auszugehen, dass sich Menschen in
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einem lebenslangen Entwicklungsprozess befinden. Mit der Allgemeinen
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Erklärung der Menschenrechte (1948) wird stipuliert, dass die Würde des
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Menschen unantastbar ist. Das bedeutet, Menschen dürfen nicht
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instrumentalisiert werden, ihre Würde wird erfahrbar in der Achtung
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ihrer Einzigartigkeit in jeder Interaktion und im Erreichen und Erhalt
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von größtmöglicher Autonomie. Menschenrechte werden angesehen als
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persönliche Freiheitsrechte, politische sowie kulturelle oder soziale
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Rechte, die in engem Zusammenhang mit der Grundfigur von Freiheit,
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Gleichheit und Teilhabe stehen. Neben den Menschenrechten gilt in der
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Sozialen Arbeit der Grundsatz der sozialen Gerechtigkeit. Gemeint sind
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damit das Gewährleisten von gleichen Rechten, der Ausgleich von
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Leistungen sowie die Verteilungsgerechtigkeit. Damit korrespondiert die
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Idee der Solidarität im Sinne einer Beistandssolidarität als einer
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grundsätzlichen Verpflichtung gegenüber den Ansprüchen
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Benachteiligter und Hilfebedürftiger. Diese Grundwerte bilden einen
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Orientierungsrahmen für das professionelle Handeln, das sich gleichzeitig
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für eine nachhaltige Sicherung von Menschenwürde und sozialer
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Gerechtigkeit einsetzt und seine Funktion immer nur in subsidiärer Art
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und Weise versteht unter dem Motto ›Hilfe zur Selbsthilfe‹. Professionelle
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haben auf dieser Grundlage das eigene Handeln nach Person und
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Situation auszurichten und die jeweiligen Konsequenzen auf
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verschiedenen Bereichen mitzubedenken. Es gilt die Verantwortung
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gegenüber den Klientinnen, der Gesellschaft, dem Anstellungsträger, den
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Sozialarbeiterinnen, der Profession wie auch der eigenen Person
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wahrzunehmen. Sozialpädagogen sehen sich im Alltag immer wieder
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Dilemmasituationen ausgesetzt (moralische Konflikte), die abgestützt auf
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ein gesichertes Professionsverständnis und in Anbetracht der
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asymmetrischen Grundstruktur des Hilfeprozesses so zu lösen sind, dass
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die ausgehandelten Zielsetzungen in kooperativer Weise erreicht werden.
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Hilfreich ist hier ein strukturiertes Vorgehen zu ethischer
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Entscheidungsfindung. Care-ethische Positionen lenken den Blick auf das
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Ausbalancieren dieser Asymmetrie und weisen auf drei Grundmuster
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ethischen Handelns hin: In Anbetracht der Situation vieler
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Hilfebedürftiger ist eine Haltung von Aufmerksamkeit, Achtsamkeit und
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Anwaltlichkeit (advokatorische Ethik) gefordert, die ermöglicht, den Blick
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nicht nur auf die Notlage und Benachteiligung, sondern auch auf
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Ressourcen im ganzen System zu richten.
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