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indem sie versucht, eine gerechtere Verteilung materieller wie
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immaterieller Güter anzustreben.
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Nachhaltigkeit und Subsidiarität
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Die erörterten Grundwerte bilden einen Orientierungsrahmen für das
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professionelle Handeln zur Unterstützung möglichst autonomer
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Lebensführung wie auch zur Gestaltung von Lebensräumen und -welten, die
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den Grundbedürfnissen von Menschen wie auch deren
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Entwicklungserfordernissen entsprechen. Sie können aber nicht
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verhindern, dass es Rückschläge gibt und dass gelingende Lebensführung
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immer mit Risiken verbunden ist. Deshalb scheint es notwendig, dass die
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Durchsetzung der Menschenrechte nachhaltig gesichert wird und damit die
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Möglichkeiten gelingender Lebensführung nicht eingeschränkt werden.
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Eine wichtige Voraussetzung dafür bildet die auch in Zukunft garantierte
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Sicherung aller Ressourcen durch den Generationenkontrakt, damit die
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Möglichkeit zur Wahrung menschenwürdiger Lebenslagen aller Mitglieder
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einer Gesellschaft gewahrt bleibt. »Nachhaltigkeit in der Sozialen Arbeit ist
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folglich ein Qualitätsmerkmal eines sozialen Wandels, der bei
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größtmöglicher Effektivität und Effizienz des Mitteleinsatzes zugleich die
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Finanzierungsbasis sozialer Sicherungssysteme verbreitert und damit
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dauerhaft belastbar hält« (Lob-Hüdepohl 2007:134).
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Für das Selbstverständnis der Sozialen Arbeit lässt sich aus den
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genannten Grundwerten ableiten, dass sie sich als subsidiäre vor- und
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nachsorgende Profession zu betrachten hat. Hilfe und Unterstützung haben
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zum Ziel, Menschen zu befähigen, ihr Leben in der Gesellschaft gelingend zu
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gestalten, haben aber gleichzeitig darauf zu achten, dass durch die
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Hilfeleitung keine Kompetenzen beschnitten oder unterlaufen werden.
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Dabei ist zu berücksichtigen, dass Menschen Lebensführungskompetenzen
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zu entwickeln haben, die sie auch schwierige Situationen und Notlagen
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meistern lassen. Der Erwerb dieser Kompetenzen setzt Lernprozesse
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voraus, die durch institutionelle Hilfestellungen eines Staates zu
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unterstützen sind. Deshalb gilt nach dem Subsidiaritätsprinzip unter dem
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Stichwort »Hilfe zur Selbsthilfe« nicht nur, Individuen nachsorgend zu
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unterstützen, sondern vorsorgende Maßnahmen vorzusehen. Nach Naegle
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besteht die Hilfeverpflichtung des Staates sogar stärker in seiner
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Vorleistungsverpflichtung, die Voraussetzungen schafft, dass sich
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Selbsthilfekompetenzen (nebst freiwilligem sozialen Engagement)
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entwickeln können, was z. B. in der Sozialraumorientierung in der Sozialen
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Arbeit deutlich zum Ausdruck kommt (vgl. 1983:44).
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4.1.4
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Verantwortungsethik
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In der Ethik der Sozialen Arbeit geht es um Selbstaufklärung: Vorgefundene
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Normen und Werte werden reflektiert, um zu einem vertiefteren
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Verständnis zu gelangen, was z. B. ›richtiges‹ Handeln in der Sozialen Arbeit
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ausmacht (vgl. Martin 2007:21). Schluchter schlägt vor, Professionsethik als
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Verantwortungsethik aufzufassen, die versucht unter Berücksichtigung
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situativer Gegebenheiten einen spannungsreichen Ausgleich zwischen der
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