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indem sie versucht, eine gerechtere Verteilung materieller wie
immaterieller Güter anzustreben.
Nachhaltigkeit und Subsidiarität
Die erörterten Grundwerte bilden einen Orientierungsrahmen für das
professionelle Handeln zur Unterstützung möglichst autonomer
Lebensführung wie auch zur Gestaltung von Lebensräumen und -welten, die
den Grundbedürfnissen von Menschen wie auch deren
Entwicklungserfordernissen entsprechen. Sie können aber nicht
verhindern, dass es Rückschläge gibt und dass gelingende Lebensführung
immer mit Risiken verbunden ist. Deshalb scheint es notwendig, dass die
Durchsetzung der Menschenrechte nachhaltig gesichert wird und damit die
Möglichkeiten gelingender Lebensführung nicht eingeschränkt werden.
Eine wichtige Voraussetzung dafür bildet die auch in Zukunft garantierte
Sicherung aller Ressourcen durch den Generationenkontrakt, damit die
Möglichkeit zur Wahrung menschenwürdiger Lebenslagen aller Mitglieder
einer Gesellschaft gewahrt bleibt. »Nachhaltigkeit in der Sozialen Arbeit ist
folglich ein Qualitätsmerkmal eines sozialen Wandels, der bei
größtmöglicher Effektivität und Effizienz des Mitteleinsatzes zugleich die
Finanzierungsbasis sozialer Sicherungssysteme verbreitert und damit
dauerhaft belastbar hält« (Lob-Hüdepohl 2007:134).
Für das Selbstverständnis der Sozialen Arbeit lässt sich aus den
genannten Grundwerten ableiten, dass sie sich als subsidiäre vor- und
nachsorgende Profession zu betrachten hat. Hilfe und Unterstützung haben
zum Ziel, Menschen zu befähigen, ihr Leben in der Gesellschaft gelingend zu
gestalten, haben aber gleichzeitig darauf zu achten, dass durch die
Hilfeleitung keine Kompetenzen beschnitten oder unterlaufen werden.
Dabei ist zu berücksichtigen, dass Menschen Lebensführungskompetenzen
zu entwickeln haben, die sie auch schwierige Situationen und Notlagen
meistern lassen. Der Erwerb dieser Kompetenzen setzt Lernprozesse
voraus, die durch institutionelle Hilfestellungen eines Staates zu
unterstützen sind. Deshalb gilt nach dem Subsidiaritätsprinzip unter dem
Stichwort »Hilfe zur Selbsthilfe« nicht nur, Individuen nachsorgend zu
unterstützen, sondern vorsorgende Maßnahmen vorzusehen. Nach Naegle
besteht die Hilfeverpflichtung des Staates sogar stärker in seiner
Vorleistungsverpflichtung, die Voraussetzungen schafft, dass sich
Selbsthilfekompetenzen (nebst freiwilligem sozialen Engagement)
entwickeln können, was z. B. in der Sozialraumorientierung in der Sozialen
Arbeit deutlich zum Ausdruck kommt (vgl. 1983:44).
4.1.4
Verantwortungsethik
In der Ethik der Sozialen Arbeit geht es um Selbstaufklärung: Vorgefundene
Normen und Werte werden reflektiert, um zu einem vertiefteren
Verständnis zu gelangen, was z. B. richtiges Handeln in der Sozialen Arbeit
ausmacht (vgl. Martin 2007:21). Schluchter schlägt vor, Professionsethik als
Verantwortungsethik aufzufassen, die versucht unter Berücksichtigung
situativer Gegebenheiten einen spannungsreichen Ausgleich zwischen der