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Schwierigkeiten und Hoffnungen und ihren individuellen Anstrengungen,
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mit den vielfältigen Anforderungen des konkreten Alltags zurecht zu
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kommen. Und Gildemeister (1992:216) hält fest, die Soziale Arbeit sei der
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einzige Beruf, »der die Solidarität mit den Leidenden, Ausgestoßenen,
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Problembeladenen nicht aufgeben kann, ohne ein konstitutives Element zu
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verlieren«. Parteilichkeit für Klienten gilt als Maxime Sozialer Arbeit (vgl.
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Müller 1991:144).
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Der Auftrag der Sozialen Arbeit sei ein nachrangiger, betont u. a. Heiner:
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In der sozialstaatlichen Arbeitsteilung soll die Soziale Arbeit in der Regel
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erst dann aktiv werden, wenn andere gesellschaftliche Systeme versagt
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haben beziehungsweise deren Problemlösungsansätze nicht greifen. Die
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Soziale Arbeit sei zuständig für alle Aspekte der komplexen Problemlagen
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der Klientel. Diese sozialpolitische Nachrangigkeit der Sozialen Arbeit, ihre
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Auffangfunktion als letztes soziales Netz der Gesellschaft führe dazu, dass
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sie es meist mit sehr komplexen, oftmals chronifizierten Problemlagen zu
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tun habe (vgl. Heiner 2004:156 f.).
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Bearbeitung sozialer Probleme
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In einer soziologischen und systemtheoretischen Perspektive wird der
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Sozialen Arbeit die Aufgabe der Bearbeitung sozialer Probleme zugewiesen
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(Gildemeister 1993; Staub-Bernasconi 2012). Soziale Arbeit wird dabei
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verstanden als Funktionssystem gesellschaftlicher Hilfen für Individuen und
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Gruppen, die von sozialen Problemen betroffen sind. Das setzt einen
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gesellschaftlichen Definitions- und Aushandlungsprozesse voraus, was als
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soziales Problem zu bezeichnen ist, wo Abweichungen von der ›Normalität‹
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gesellschaftlicher Lebenspraxis als so gravierend beurteilt werden, dass
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(Ab-)Hilfe nötig ist – wann also ein soziales Problem zu einem Thema für
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die Soziale Arbeit wird. Anders als beispielsweise die Sozialpolitik geht
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Soziale Arbeit jedoch nicht direkt auf soziale Probleme ein, vielmehr
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bearbeitet sie die individuellen Probleme, die sich für Betroffene daraus
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ergeben. Es gehe ihr eher um »individualisierend ansetzende
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Maßnahmen« (vgl. Gildemeister 1993:59). Soziale Arbeit ist in dieser
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individuellen Perspektive »für das Wohlergehen, die Entwicklung und
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Selbstverwirklichung von Menschen zuständig. (…) Es geht also darum,
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Menschen zu befähigen, ihre Bedürfnisse so weit wie möglich aus eigener
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Kraft, d. h. dank geförderter und geforderter Lernprozesse zu
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befriedigen« (Staub-Bernsconi 2012:275 f.). Hilfe zur Selbsthilfe zu leisten
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gilt als zentrales Grundprinzip in der Sozialen Arbeit.
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Die Soziale Arbeit ist mit der lebenspraktischen Lage ihrer Klienten
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konfrontiert, die in komplexer Weise mit den Strukturen und Dynamiken
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der Gesellschaft zusammenhängt. Individuen, Familien und Gruppen in der
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Realisierung ihrer je eigenen Lebensentwürfe zu unterstützen,
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Bildungsprozesse zu ermöglichen, Chancen und Zugang zu Ressourcen zu
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eröffnen, das seien die wesentlichen Aufgaben Sozialer Arbeit, konstatiert
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Parpan-Blaser; diese allerdings bringen oft die Thematisierung
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gesellschaftlicher Strukturen und Ungleichheit mit sich, insbesondere dann,
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wenn gesellschaftliche Integration durch die kompensatorischen Hilfen der
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Sozialen Arbeit nicht mehr zu realisieren ist (vgl. 2005:135).
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