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Konsequenzen und Perspektiven
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Bundes haben sich bestätigt. Viele Bundesländer haben mit Bezug auf den
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Bundesaktionsplan eigene Maßnahmenpakete entwickelt; nach vorliegenden
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Informationen liegen aus 12 Bundesländern entsprechende Aktionspläne zur
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Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen, meist mit einem deutlichen Schwerpunkt auf der Bekämpfung von häuslicher Gewalt, vor. Federführend für die
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Aktionspläne sind die Frauen- und Gleichstellungsressorts in den jeweiligen
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Bundesländern. In vielen dieser Aktionspläne befinden sich Maßnahmen, die
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den Themenkomplex Kinder und häusliche Gewalt in den Ländern erstmals
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adressieren. Auch auf Landesebene sind die Gleichstellungsressorts damit
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Katalysatoren für das Thema Kinder und häusliche Gewalt geworden und
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sorgen durch die in den Aktionsplänen enthaltenen Vorhaben dafür, dass die
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Problemstellung in die fachlich zuständigen Ressorts eingebracht wird.
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Auf der rechtlichen Ebene hat in den Bundesländern eine für die Intervention bei häuslicher Gewalt ganz entscheidende Entwicklung stattgefunden:
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Im Zusammenhang mit dem Gewaltschutzgesetz bestehen nunmehr in allen
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Polizeigesetzen der Länder die Voraussetzungen dafür, dass ein gewalttätiger
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Lebenspartner aus der Wohnung gewiesen werden kann. Zeitgleich mit bzw.
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sukzessive nach dem Inkrafttreten des bundesgesetzlichen zivilrechtlichen
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Gewaltschutzgesetzes haben die Länder die Möglichkeiten des Polizeirechts
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ausgebaut, um für unmittelbaren Schutz zu sorgen.11 Die mittlerweile in den
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meisten Bundesländern vorliegenden Zahlen zu den polizeilichen Wegweisungen und Rückkehrverboten in Fällen häuslicher Gewalt belegen nicht nur
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das erhebliche Ausmaß dieser Gewalt, sondern auch, dass sich diese Handlungsmöglichkeit der Polizei als sachgerechte Maßnahme bewährt hat12.
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Die Interventions- und Kooperationsprojekte gegen häusliche Gewalt als
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Schrittmacher für das Thema häusliche Gewalt und die „Entdeckung“ der
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Kinder
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Die rechtlichen Veränderungen
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Die Entstehung von Interventions- und Kooperationsprojekten gegen häusliche Gewalt seit 1995 in Deutschland und deren erfolgreiche Arbeit, mit der
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sich die WiBIG-Studie im Auftrag des BMFSF beschäftigt, hat zunächst die
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Ausführlich zum Gewaltschutzgesetz sowie zu den polizeirechtlichen Möglichkeiten
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Schweikert/Baer, vgl. Fn. 5; vgl. auch Schröder/Pezolt 2004: Gewalt im sozialen Nahraum I,
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mw.N.; s. auch Beiträge in diesem Buch in Kapitel 2.
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12 Beispiele Schröder/Pezolt 2004, vgl. Fn. 12; vgl. auch Schirrmacher/Schweikert: Frauen,
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Männer und Gewalt – Neue Erkenntnisse zu Ausmaß, Folgen und wirksamen Interventionen,
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in FPR 2004, 44 ff.; Schweikert/Schirrmacher 2005: Der Schutz vor Gewalt in der Familie, in
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Online-Familienhandbuch, Staatsinstitut für Frühpädagogik (Hg), www.familienhandbuch.de/
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