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Erfahrungen bei der Durchführung von Verfahrenspflegschaft
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erklären sich die Eltern bereit, eine Beratung aufzunehmen mit dem Ziel, eine
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einverträgliche Elternverantwortung zu erwirken. Ich setze mich für eine Zusage der Eltern ein, dass Lisa bei einer Kinderpsychotherapeutin, bei der sie
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früher schon einmal Stunden hatte, erneut vorgestellt wird. Da es absehbar
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ist, dass der Streit der Eltern fortgeführt wird und es sich in den jeweiligen
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häuslichen Atmosphären niederschlägt, sollen Stunden bei einer Therapeutin
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der Entlastung des Kindes dienen.
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Der weitere Fortgang kurz zusammengefasst: Die Eltern kamen über wenige Kontakte bei dem Beraterpaar nicht hinaus, die Kinderpsychotherapeutin,
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zu der Lisa regelmäßig gebracht wurde, sah das Kind lange hin- und hergerissen, sich dann allmählich mehr zur Mutter zugehörig fühlend, Lisa sprach
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sich mir gegenüber zaghaft für einen Lebensmittelpunkt bei ihr aus, weitere
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Aufklärung zur häuslichen Gewalt fand nicht statt, der Richter bestimmte
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auch in der Hauptsache, elf Monate nach der vorläufigen Entscheidung, den
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Aufenthalt des Kindes bei der Mutter.
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Resümee aus den Fallbeispielen
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Die ausschnitthaft angeführten Beispiele zeigen: Für die Verfahrenspflegerin
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können nicht immer alle Fragen beantwortet werden, auch nach intensiver
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Auseinandersetzung mit dem Kind, seiner Situation und Position bleiben Unsicherheiten. Im Falle von Lisa hat sich die Verfahrenspflegerin von der rechthaberischen, dominanten Art des Vaters und der Überlegung leiten lassen,
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dass es riskanter ist eine Tochter dem Vater anzuvertrauen, der die Mutter
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vermutlich bedroht und geschlagen hat, als sie in die Obhut der psychisch
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stabilen Mutter zu geben.
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Ganz eindeutige Sachverhalte in Zusammenhang mit häuslicher Gewalt
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sind mir in meiner Praxis nicht begegnet. Dies könnte daran liegen, dass die
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Gerichte bei klaren Sachverhalten mit objektivierbaren Belegen ohne die Einsetzung einer Verfahrenspflegschaft entscheiden.
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Stärkt die Verfahrenspflegschaft die Rechtsposition von Kindern?
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Intention der Installierung der Verfahrenspflegschaft war es, die eigenständigen Interessen des Kindes bei Gericht geltend zu machen und dem Kind
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zu einer Subjektstellung im Verfahren zu verhelfen. Die Verfahrenspflegerin
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trägt dazu bei, dass das Kind zu Wort kommt und seine Position, Situation
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und Bedürfnisse in das Blickfeld aller Verfahrensbeteiligten und des entscheidenden Gerichts gerückt wird.
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Wenn häusliche Gewalt eine Rolle spielt, kommen die Kinder im Gerichtsverfahren manchmal wenig zur Geltung. Der unerbittliche Streit, die Vorwürfe
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