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Interinstitutionelle Kooperation - mühsam aber erfolgreich
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systemischem Verständnis heraus gilt es in der Betrachtung von familiären
Systemen, in denen ein Familienmitglied „auffällig“ wird (alkoholabhängig,
schizophren oder eben gewalttätig) herauszufinden, welchen subjektiven
Sinn und welche intersubjektive Funktion die Symptomatik für den Gesamtzusammenhang hat bzw. wie die einzelnen Familienmitglieder zur Entstehung bzw. Aufrechterhaltung des beklagten Sachverhaltes beitragen. Wenn
aus dieser Perspektive die entsprechende Bedeutung und vor allem Verwicklung, Verstrickung, Wechselseitigkeit herausgearbeitet werden, können ggf.
einseitige Schuldverteilungen gestoppt, können leidvolle Erfahrungen auf
beiden Seiten zur Sprache gebracht werden, befreiende Einsichten und optionseröffnende Verabredungen entstehen. Wird mit diesem Grundverständnis auf das Thema „häusliche Gewalt“ geschaut, stellt sich sofort die Frage
- und das geschieht häufig in Arbeitszusammenhängen mit KollegInnen aus
der Jugendhilfe - wie die betreffende Frau den Mann zur Gewalttätigkeit provoziert hat. Der systemische Ansatz, der in vielen therapeutischen und beraterischen Zusammenhängen nützlich und sehr hilfreich ist, wirkt im Kontext
von häuslicher Gewalt oder auch bei anderen Formen von Gewaltausübung
wie sexuellem Missbrauch oder Kindesmisshandlung eher kontraproduktiv.
In der Konsequenz führt jedenfalls eine „systemische Mechanik“ oft dazu,
dass Kinder nicht oder zu spät geschützt werden und Frauen eine Verantwortung übertragen wird, die sie aufgrund der langjährigen Gewaltsituation
überfordert. Es wird nicht mehr klar gesehen und benannt, dass es für die
Ausübung von Gewalt keinerlei Rechtfertigung gibt.
Übersehen wird außerdem, dass es um ein hierarchisches (Macht-)Verhältnis geht. Beide Seiten verfügen eben nicht über den gleichen Zugang
zu Ressourcen und bei näherer Betrachtung zeigt sich, dass das dem systemischen Ansatz zugrunde liegende Verständnis von Allparteilichkeit nicht allen Familienmitgliedern die gleichen Chancen bietet, sondern den ungleichen
Status von Frauen und Männern zementiert.
„Es gibt keine geschlechtsneutralen Systemformulierungen. Formulierungen, die das für sich
‹ŽŠ—œ™›žŒ‘Ž—ǰȱœ’—ȱ’—ȱ’›”•’Œ‘”Ž’ȱœŽ¡’œ’œŒ‘ǰȱ Ž’•ȱœ’ŽȱŽ—ȱŽœŽ••œŒ‘ŠĞ•’Œ‘Ž—ȱ—œŒ‘Ž’—ȱ›Ž™›˜duzieren, Frauen und Männer seien gleichgestellt. In Wirklichkeit sind die Frauen in unserer
ŽœŽ••œŒ‘ŠĞȱ‹Ž—ŠŒ‘Ž’•’ǰȱž—ȱ’ŽȱŽ’Ž›ž—ǰȱ’ŽœŽȱŽ—ŠŒ‘Ž’•’ž—ȱŠ—£žŽ›”Ž——Ž—ǰȱ‹Ž—ŠŒ‘teiligt sie gleich zweifach“ (Walters/ Carter/ Papp/ Silverstein 1991: 38).
Kurz: Macht als Organisationsprinzip innerhalb der Familie und insbesondere in Familien, in denen häusliche Gewalt herrscht, wurde in der systemischen
Theorie und Praxis als bestimmendes Prinzip des Geschlechterverhältnisses
weitgehend ignoriert.
„Da die Systemtheorie sich ausschließlich auf die Schachzüge, nicht aber auf die Spieler konzentriert, können Fragen, wer Macht über wen ausübt, und mit welcher Regelmäßigkeit dies
der Fall ist, außer Acht bleiben… Zur Verschleierung trägt zusätzlich das Konzept der Zirkularität bei, nach dem die Verantwortung für eine bestimmte Interaktionssequenz ebenso
wie ihre Folgen allen Beteiligten gleichermaßen zuzuschreiben ist…Familienübergreifende