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Ein kritischer Blick auf die (familien-)rechtlichen Rahmenbedingungen
vention wird angegeben, dass die Väter weggewiesen seien und daher nicht
mit ihnen gearbeitet werden könnte90, oder dass diese ohnehin nicht kommen
würden, wenn sie eingeladen werden (Haller u.a. 2002:167). Diese Begründungen zeugen von Hilf- und Planlosigkeit der SozialarbeiterInnen. Die Haltung, dass sich Väter mit ihrem Gewaltproblem auseinandersetzen müssen,
wenn sie weiter Kontakt zu den Kindern haben wollen, sowie konkrete Ziele
und Pläne, wie dies zu erreichen sei, scheinen häufig zu fehlen. Nachgehende
und aufsuchende Beratung, verpflichtende Auflagen und Kontrollmaßnahmen werden kaum als Methoden eingesetzt. Ein Grund dafür ist wohl wie
oben dargestellt die „Mütterorientierung“ der Jugendämter. Die höhere Kooperationsbereitschaft der Mütter kommt diesem Ansatz entgegen, Mütter
verweigern seltener den Kontakt mit dem Jugendamt.
Bewusste oder unbewusste Angst vor dem gewalttätigen Vater und Defizite in der Ausbildung im Hinblick auf den Umgang mit Gewalt und die
Arbeit mit gewalttätigen Vätern dürften weitere Gründe für die fehlenden
Interventionen sein.91
Es genügt auch nicht, wenn das Jugendamt das Problem lediglich delegiert
und den Vater beispielsweise zu einem Anti-Gewalt-Training verpflichtet. Die
Verantwortung für die Fallführung muss wahrgenommen werden, gezieltes
und geplantes Vorgehen in der Arbeit mit gewalttätigen Vätern, die Durchführung von Fallkonferenzen und multi-institutionelle Zusammenarbeit sind
notwendig für effektive Gewaltprävention. Es ist auch notwendig dafür zu
sorgen, dass sich der Vater gegenüber den Kindern und der Mutter entschuldigt, dass er bekennt, dass sein Verhalten nicht in Ordnung war und dass er
Verantwortung übernimmt und keine Gewalt mehr ausübt. Versprechungen
alleine genügen aber nicht, der Vater muss auch durch sein Verhalten zeigen,
dass es ihm ernst ist, in dem er keinerlei Gewalt, Druck oder Zwang ausübt.
Ist ein gewalttätiger Vater nicht dazu bereit oder in der Lage, muss er als besonders gefährlich eingestuft werden.
Interventionen dürfen sich nicht nur auf die Zeit unmittelbar nach der
Gewalttat beschränken („Feuerwehrfunktion“), sondern müssen langfristig
geplant werden und zum Ziel haben, beim gewalttätigen Vater nachhaltige
Veränderungen zu erreichen. „Am Ball - oder am Vater bleiben“ ist also ein
wichtiger Grundsatz der Präventionsarbeit.
Hier liegen große Herausforderungen für Praxis und Ausbildung: Die Sozialarbeit muss sich wirkungsvolle Methoden zur Arbeit mit gewalttätigen
Vätern aneignen und auch die Defizite in der Arbeit mit den Opfern abbauen.
90 Das AJF erhält die Dokumentation der Polizei, diese enthält fast immer Daten die es ermöglichen würden, den gewalttätigen Vater zu kontaktieren.
91 Die Autorin ist Dozentin an Fachhochschulen für Sozialarbeit in Wien, entwickelt und vermittelt Methoden der Arbeit mit gewalttätigen Vätern sowie Strategien des Umgangs mit Gewalt;
diese Lehrveranstaltungen sind jedoch meist nur Wahlfächer und erfassen nicht alle Studierenden.