2.6 KiB
182
Ein kritischer Blick auf die (familien-)rechtlichen Rahmenbedingungen
Jugendämtern und Familiengerichten, ein „missing link“ des Interventionssystems ist aber die Strafjustiz. Die Rate der Einstellungen von Strafverfahren ist hoch und nur etwa bei jeder siebenten Strafanzeige kommt es zu einer Verurteilung (Haller u.a. 2002). Konsequentes Vorgehen gegen Gewalt fehlt also häufig in diesem Bereich.
Kinderschutz im Interventionssystem Kinder wurden zwar bei der Entwicklung des Gesetzes mitbedacht und kommen auch im Interventionssystem vor, gehen jedoch leicht wieder „verloren“ und werden nicht oder zuwenig beachtet. Im Folgenden werden einige Probleme bezüglich der „Kindertauglichkeit“ des Interventionssystems aufgezeigt. Den Schwerpunkt bilden dabei die Erfahrungen der Wiener Interventionsstelle. Die Praxis zeigt, dass die Polizei eher selten Wegweisungen durchführt, wenn Kinder die Hauptbetroffenen von Gewalt sind: Zwischen 2000 und 2004 waren in 1,3% bis 3,2% aller Wegweisungen Kinder die primär gefährdeten Personen (Wiener Interventionsstelle gegen Gewalt in der Familie, Tätigkeitsberichte 2001-2005). Ein Grund für diese geringe Zahl könnte sein, dass Kinder selten die Polizei rufen (können), wenn sie Gewalt erleiden. Für diese These spricht, dass die Zahl der von Gewalt betroffenen Jugendlichen deutlich höher ist als die der Kinder unter 14 Jahren. Jugendliche sind eher in der Lage, selbst die Polizei zu verständigen. Es könnte auch sein, dass Jugendliche häufiger von Gewalt betroffen sind, wenn sie beginnen, sich zu wehren. Der Jahresvergleich zeigt, dass die Zahl der Wegweisungen die Kinder und Jugendliche betreffen, leicht ansteigt. Dies kann einerseits ein Hinweis auf mehr Gewalt sein, es könnte aber auch bedeuten, dass die Polizei hinsichtlich dieses Punktes sensibler geworden ist. Schließlich ist noch auffällig, dass wesentlich mehr Mädchen als Jungen Opfer von Gewalt sind. Auch bei Gewalt gegen Kinder und Jugendliche sind die Täter überwiegend männlich (88%). Kinder sind in vielen Fällen indirekt von Gewalt betroffen (ca. drei Viertel aller Polizeieinsätze erfolgen in Familien mit Kindern) und häufig sind Frauen und Kinder gemeinsam Opfer von Gewalt. Direkt und indirekt erlebte Gewalt hat massive negative Auswirkungen auf die Entwicklung und Gesundheit der Kinder (Hester/Pearson/Harwin 2000, Strasser 2001). Väter sind also auch dann als gewalttätige Väter zu klassifizieren, wenn sie „nur“ gegenüber der Mutter direkt Gewalt ausüben (MA 57 – Frauenförderung und Koordinierung von Frauenangelegenheiten 2000).