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Auftrag und Handlungsmöglichkeiten der Jugendhilfe bei häuslicher Gewalt
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walt bei Besuchskontakten; oder aber sie lieben den gewalttätigen Vater und
möchten (z.T. im Gegensatz zur Mutter) den Kontakt intensivieren. Die Vielschichtigkeit der Probleme ist mit einem Ruf nach alleinigem Sorgerecht für
die Mutter nicht zu lösen, sondern erfordert individuelle Konzepte, die auch
den Bedürfnissen der Kinder gerecht werden (z.B. die eigenständige Anhörung
der Kinder als Vorbereitung auf Hilfeplanverfahren; Aussetzung von Besuchsregelungen während des Frauenhausaufenhaltes; „Betreuter Umgang“ etc.).
ȡ Aus Sicht der Mädchen und Jungen ist ein eigenes Antragsrecht auf Hilfen
zur Erziehung dringend erforderlich. Kinder entscheiden sich nicht leichtfertig gegen ihre Eltern. Tun sie dies, benötigen sie Unterstützung bei der Wahl
eines sicheren Lebensortes oder flankierender Unterstützungsangebote im
Alltag. Eine Qualifizierung der Erziehungshilfen im Hinblick auf die Bearbeitung familialer Gewalterfahrungen von Mädchen und Jungen bei einer
gleichzeitigen Mütterarbeit (seltener Elternarbeit) durch eine andere Fachkraft ist hier erforderlich.
ȡ Qualität in der Erziehungshilfe bedeutet: Partizipation von Mädchen und
Jungen; Stärkung ihrer Mitwirkung bei allen sie betreffenden Entscheidungen;
Wunsch und Wahlrecht für die Kinder (und weniger für gewalttätige Mütter
oder Väter). Wird z.B. die Doppelrolle des Jugendamts Elternförderung und
Kinderschutz im ASD durch dieselbe Person wahrgenommen, geraten die
Kinder leicht aus dem Blick. Kinder brauchen eigene Orte und Personen zur
Entlastung vom familialen Beziehungsgefüge. Mütter brauchen Unterstützung damit sie dies erkennen können.
ȡ Zur Umsetzung der geforderten Maßnahmen benötigt die Jugendhilfe Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, die in Kenntnis ihrer eigenen Geschlechtsrolle
eine klare Haltung zur Beendigung häuslicher Gewalt entwickelt haben und
Mädchen und Jungen eine parteiliche Haltung zur Unterstützung anzubieten
willens und in der Lage sind. Dies ist eine notwendige Voraussetzung, um
sekundäre Traumatisierungen durch staatliche Intervention zu vermeiden.
Die Jugendhilfe verkennt in großen Bereichen häusliche Gewalt. Sie entwickelt
auch aufgrund ihrer Familienorientierung Konzepte, die zu kurz greifen, um
das Problem zu lösen. Der professionelle Handlungsauftrag sollte den Schutz
des Individuums in den Blick nehmen und ein interdisziplinär begründetes
Konzept gewaltfreier familialer Lebensräume und sozialer Nahräume entwickeln und umsetzen. Die Jugendhilfe als soziale Integrationsinstanz für
gewalterfahrene Kinder und Jugendliche ist herausgefordert, angesichts der
wachsenden Sozialisationsanforderungen und zunehmenden Konflikte in Familien aktiv an der Gestaltung neuer unterstützender Settings für Mädchen
und Jungen mitzuwirken. Dazu sind Runde Tische zur Gewaltprävention ein
probates Mittel. Eigenständige Hilfen für Mädchen und Jungen sollten hier
mit verortet sein.