35 lines
2.9 KiB
Markdown
35 lines
2.9 KiB
Markdown
168
|
|
|
|
Ein kritischer Blick auf die (familien-)rechtlichen Rahmenbedingungen
|
|
|
|
Kindeswohlgefährdung vorliegt, die durch familienrechtliche oder sozialpädagogische Interventionen und Maßnahmen zu beheben ist. Wird eine Kindeswohlgefährdung nach Prüfung durch den Allgemeinen Sozialen Dienst
|
|
verneint, weil die Mutter sich z.B. schützend vor ihr Kind stellt oder den Täter
|
|
zum Auszug bewegt, bleibt die Planungs- und Gesamtverantwortung des Jugendamtes im Hinblick auf die Sicherstellung fachlich angemessener Hilfestellungen und Maßnahmen zur Förderung des Mädchens oder des Jungen
|
|
(vgl. Weber 2005).
|
|
Jugendhilfe ist nicht nur eine abstrakte gesellschaftlich-politische Größe,
|
|
sondern stellt sich den Bürgern und Hilfesuchenden institutionell dar. Die
|
|
institutionelle Organisation ist der Rahmen, in dem Leistungen nach dem
|
|
SGB VIII erbracht werden, aber auch hoheitliche Aufgaben des Jugendamtes
|
|
erfüllt werden. Das Jugendamt in seiner Zweigliedrigkeit übernimmt hierbei
|
|
die Gesamt- und Planungsverantwortung. In Form der Sozialen Dienste werden die Aufgaben der öffentlichen Fürsorge übernommen. Die Fachkräfte des
|
|
Allgemeinen Sozialen Dienstes (ASD) nehmen bei der Arbeit gegen häusliche
|
|
Gewalt eine exponierte Stellung ein, indem sie das Problem vor Ort erkennen
|
|
und geeignete Hilfemaßnahmen initiieren und koordinieren.
|
|
Hilfen zur Erziehung nach § 27ff SGB VIII stellen seitens der Jugendhilfe
|
|
das geeignete Instrumentarium dar, um Problemlagen von Kindeswohlgefährdung zu bearbeiten. Bei häuslicher Gewalt kann die Erziehungsberatung
|
|
aufgrund ihrer personellen und strukturellen Ausstattung wertvolle Arbeit
|
|
bei der Klärung, Bewältigung und Therapie leisten. Sie hat durch ihre traditionelle Komm-Struktur eine Anlauf- und Kontaktfunktion für Hilfesuchende
|
|
und kann analog dem ASD eine Schlüsselposition in der Koordinierung und
|
|
Vernetzung von Hilfen ausüben.
|
|
Hilfen zur Erziehung (§ 27ff KJHG) sind als sozialpädagogische Leistung
|
|
für Kinder und ihre Erziehungsberechtigten rechtlich gefasst. Für die Erziehungsberechtigten besteht ein Rechtsanspruch auf Hilfe, wenn eine dem Wohl
|
|
des Kindes oder Jugendlichen entsprechende Erziehung nicht gewährleistet
|
|
ist und die Maßnahme für die Entwicklung des Kindes geeignet und notwendig ist. Ob eine dem Wohl des Kindes entsprechende Erziehung gewährleistet
|
|
ist, obliegt der Prüfung des Jugendamtes. D.h. für die Praxis, z.B. bei Einsätzen
|
|
der Polizei nach dem Gewaltschutzgesetz, sollte das Jugendamt unverzüglich
|
|
einen Bericht von der Polizei erhalten und zunächst beratend tätig werden.
|
|
Insbesondere sollten die Kinder über ihre Rechte aufgeklärt werden, sie eingehend über Beratungsmöglichkeiten informiert werden und ihnen Schutz
|
|
und Unterstützung angeboten werden. Hierzu können nach Prüfung und in
|
|
Abstimmung mit der Familie alle Hilfen zur Erziehung in Frage kommen:
|
|
ȡ Erziehungsberatung (§ 28 KJHG) zur Unterstützung der Erziehungskompetenz der Mutter, bzw. der Eltern,
|