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6.2 Jugendhilfe, Hilfen zur Erziehung
Tab. 6.1: Übersicht über die Hilfen zur Erziehung nach dem KJHG (SGB VIII), §§ 28 ff
Fortsetzung
KJHG Bezeich§
nung
Ausgestaltungsformen
Zielgruppe
Intensität/
Frequenz
Dauer
35a
Hilfe nur nach fachlicher
Begutachtung; Hilfen
sehr unterschiedlich: von
LRS-Förderung bis Vollzeitbetreuung in therapeut. Wohngemeinschaft; oft: PsychiatrieNachsorge
Ki/Ju 0 bis
21 Jahre;
i. d. R. ab
6 Jahre
Sehr unterschiedlich
Sehr unterschiedlich
Hilfen für
Kinder/Jugendliche
mit (drohenden) seelischen Behinderungen
Eine wichtige Bedeutung im Rahmen einer qualifizierten Hilfeplanung hat das
Prinzip der Zielorientierung. Um das (sozial)pädagogische Handeln partizipativ und
transparent steuern zu können, ist es wichtig, möglichst klare, operationalisierbare,
d. h. überprüfbare Ziele festzulegen. Dies bedeutet:
• Die Beschreibung von Grob- und Feinzielen, die auf einer Handlungsebene
umzusetzen sind (»Förderung sozialer Kompetenz« als Zielbeschreibung ist zum
einen diffus, zum anderen auch für viele Klienten schwer verständlich. Auf einer
Ebene der Feinziele müssen hier konkrete Handlungsschritte beschrieben werden).
• Die Verantwortlichkeiten für die einzelnen Schritte der Zielerreichung sollten
präzise festgelegt werden.
• Genauso wichtig ist es, Zeiträume zu beschreiben, in denen die Ziele erreicht
werden.
Der Verlauf des Hilfeprozesses sollte relativ präzise dokumentiert und auch kleinschrittig mit den Betroffenen reflektiert werden. Hier können systematisierte Prozessverlaufsdokumentationen (vgl. Engel 2006) eine wichtige Unterstützung bieten.
Im Kinder- und Jugendhilfegesetz sind in den §§ 28 bis 35a unterschiedliche
Hilfeformen beschrieben (c Tab. 6.1).
§ 28 Erziehungsberatung
Das Angebot der Erziehungsberatung richtet sich an Bezugspersonen und Kinder
bzw. Jugendliche; das Besondere an dieser Hilfeform ist, dass bei ihr als einziger
keine Hilfeplanung erfolgen muss (zur Erziehungsberatung vgl. Veröffentlichung
der Bundeskonferenz für Erziehungsberatung: www.bke.de; Vossler 2003).
§ 29 Soziale Gruppenarbeit
Die Soziale Gruppenarbeit richtet sich in der Regel an Kinder und Jugendliche ab
zwölf Jahren. Diese Kinder werden ein- bis zweimal pro Woche im Rahmen einer
Gruppe pädagogisch betreut. Ziele sind vor allen Dingen eine Verbesserung sozialer
Kompetenzen. Dieses Angebot ist längerfristig ausgelegt.
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