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6.2 Jugendhilfe, Hilfen zur Erziehung
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Jugendhilfe, Hilfen zur Erziehung22
Ein wichtiges Unterstützungssystem für Kinder und Jugendliche ist das der Jugendhilfe. Die verschiedenen Formen der Jugendhilfe sind im »Kinder- und Jugendhilfegesetz« –gefasst als achter Teil des Sozialgesetzbuches (SGB VIII) – gesetzlich geregelt. Das SGB VIII beschreibt die Leistungen der Jugendhilfe von der Jugendarbeit, Jugendsozialarbeit, der Förderung der Erziehung in der Familie, der Förderung von Kindern in Tagespflegeeinrichtungen, bis hin zu den Hilfen zur Erziehung, der Eingliederungshilfe für seelisch behinderte Kinder und Jugendliche sowie den Hilfen für junge Volljährige. Das Gesetz wird ergänzt durch eine Vielzahl präziser Verfahrensvorschriften und durch Ausführungsbestimmungen auf Länderebene. (Der Gesetzestext ist veröffentlicht und abrufbar unter: https://www.geset ze-im-internet.de/sgb_8/index.html) Die grundsätzlichen Ziele des Kinder- und Jugendhilfegesetzes sind in § 1 dargelegt: § 1 Recht auf Erziehung, Elternverantwortung, Jugendhilfe (1) Jeder junge Mensch hat ein Recht auf Förderung seiner Entwicklung und auf Erziehung zu einer eigenverantwortlichen und gemeinschaftsfähigen Persönlichkeit. (2) Pflege und Erziehung der Kinder sind das natürliche Recht der Eltern und die zuvörderst ihnen obliegende Pflicht. Über ihre Betätigung wacht die staatliche Gemeinschaft. (3) Jugendhilfe soll zur Verwirklichung des Rechts nach Absatz 1 insbesondere
- junge Menschen in ihrer individuellen und sozialen Entwicklung fördern und dazu beitragen, Benachteiligungen zu vermeiden oder abzubauen,
- Eltern und andere Erziehungsberechtigte bei der Erziehung beraten und unterstützen,
- Kinder und Jugendliche vor Gefahren für ihr Wohl schützen,
- dazu beitragen, positive Lebensbedingungen für junge Menschen und ihre Familien sowie eine kinder- und familienfreundliche Umwelt zu erhalten oder zu schaffen. Das Kinder- und Jugendhilfegesetz wurde 1991 erstmals verabschiedet und setzte, im Gegensatz zu dem bis dahin geltenden Jugendwohlfahrtsgesetz, weniger auf staatliche Kontrolle und Eingriffe; es beschreibt eher Dienstleistungen und Hilfeangebote. Damit spiegelt das Gesetz die fachliche Diskussion und auch einen Paradigmenwechsel wider. Das SGB VIII ist ein »Erziehungsgesetz«, auch »wenn dabei der Fokus ›Stärkung und Unterstützung der Familien‹ verstärkt in den Mittelpunkt der rechtlichen Regelungen gerückt ist. Außerdem ist das SGB VIII ein Leistungs-, Struktur- und Fördergesetz« (Wabnitz 2021, S. 20). Im Verlauf der Jahre wurde das 22 Vielen Dank für die Unterstützung bei der Überarbeitung an Mehran Faraji.
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