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6 Unterstützungs- und Begegnungsmöglichkeiten bei Verhaltensauffälligkeiten

gleitung mit Methoden aus der systemischen Familientherapie sind eine bedeutende Ressource und ergänzen und verstärken damit die Einzelberatung. Begleitung und Koordination des Netzwerkes Für die Entwicklungsmöglichkeiten von neuen Ressourcen und Erfahrungsspielräumen ist es wichtig, dass sich die Familien nicht isoliert, sondern vernetzt erleben können. Vor allem bei Familiensystemen mit entwicklungsgefährdeten Kindern besteht das Risiko des sozialen Rückzuges. Hier obliegt der Frühförderung eine wichtige Aufgabe. Das Fachpersonal sollte über ein breites Wissen über das regionale Netzwerk verfügen. Herausforderungen und Perspektiven Infrastruktur Es gibt in der Frühförderlandschaft eine Vielzahl unterschiedlicher, regional verschiedener Angebote, auch abhängig von den bundeslandspezifischen Regelungen. Die einzelnen Kommunen und die Krankenkassen haben mit den unterschiedlichen regionalen Arbeitsstellen der Frühförderung unterschiedliche Einzelvereinbarungen getroffen. Sowohl die Kosten wie auch Bedingungen bezüglich der Aufgaben, des Zeitrahmens und der Kostenübernahme fallen, trotz der Bemühungen des Gesetzgebers durch die neueren Verordnungen, nach wie vor unterschiedlich aus. Problematisch gesehen werden die Verzögerungen, die durch die Regelung der Übernahme von Leistungen in verschiedenen Gesetzestexten entstehen21. Als mögliche Lösung wird immer wieder die leistungsrechtliche Zusammenführung von erzieherischem und behinderungsbedingtem Bedarf zu einer Gesamtzuständigkeit der Kinder- und Jugendhilfe diskutiert (»Große Lösung«) (Sarimski, 2022) Gesellschaftliches Spannungsfeld Die heutige Frühförderung steht im Spannungsfeld des steigenden Bedarfes an Hilfsmöglichkeiten und den knapper werdenden öffentlichen Mitteln. Es sind zwar aufgrund moderner medizinischer Methoden weniger Klienten mit bleibenden Behinderungen in der Frühförderung »vertreten«, gleichzeitig steigt aber das Risiko für bleibende Entwicklungsbeeinträchtigungen durch extreme Frühgeburtlichkeit und sozialisationsbedingte Auffälligkeiten. Eine Zunahme der kindlichen Entwicklungsprobleme und ein erhöhter Bedarf an Frühförderung sind auch in Verbindung mit den aktuellen Lebensbedingungen 21 Regelungen zur Eingliederung von Kindern und Jugendlichen mit Lernbehinderung, geistiger und körperlicher Behinderung finden sich in §§ 53 ff. im SGB XII (Sozialhilfe). § 35a SGB VIII (Kinder- und Jugendhilfe) räumt seelisch behinderten Kindern und Jugendlichen, d. h. Kindern mit sozial-emotionalen Störungen mit erzie- herischem Bedarf, einen Anspruch auf Leistungen zur Eingliederungshilfe ein (Sarimski, 2022).

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