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5 Spezifische Formen von Verhaltensauffälligkeiten bei Kindern und Jugendlichen
S. 37). Die Selbsteinschätzung schwankt oft zwischen Größenphantasien einerseits und massiver Selbstabwertung und Verzweiflung andererseits. Nach den Kriterien der ICD-10 wird die Borderline-Persönlichkeitsstörung (F60.31) wie folgt beschrieben: »Ein tiefgreifendes Muster von Instabilität in zwischenmenschlichen Beziehungen, im Selbstbild und in den Affekten, sowie von deutlicher Impulsivität. Der Beginn liegt im frühen Erwachsenenalter und manifestiert sich in den verschiedenen Lebensbereichen. Mindestens fünf der folgenden Kriterien müssen erfüllt sein: • Verzweifeltes Bemühen, tatsächliches oder vermutetes Verlassenwerden zu vermeiden. • Ein Muster instabiler aber intensiver zwischenmenschlicher Beziehungen, das durch einen Wechsel zwischen den Extremen der Idealisierung und der Entwertung gekennzeichnet ist. • Identitätsstörung: Ausgeprägte und andauernde Instabilität des Selbstbildes oder der Selbstwahrnehmung. • Impulsivität in mindestens zwei potenziell selbstschädigenden Bereichen (Geld ausgeben, Sexualität, Substanzmissbrauch, rücksichtsloses Fahren, »Fressanfälle«). • Wiederholte suizidale Handlungen, Selbstmordandeutungen oder -drohungen oder selbstverletzendes Verhalten. • Affektive Instabilität in Folge einer ausgeprägten Reaktivität der Stimmung (z. B. hochgradige episodische Dysphorie, Reizbarkeit oder Angst, wobei diese Verstimmungen gewöhnlich einige Stunden oder selten mehr als einige Tage andauern). • Chronische Gefühle von Leere. • Unangemessene, heftige Wut oder Schwierigkeiten, Wut oder Ärger zu kontrollieren (z. B. häufige Wutausbrüche, andauernde Wut, wiederholte körperliche Auseinandersetzung). • Vorübergehende, durch Belastung ausgelöste paranoide Vorstellungen oder schwere dissoziative Symptome« (zitiert nach Bohus 2002, S. 5 f). Die Auffälligkeit wird dann in der ICD-10 unter dem Oberbegriff der emotional instabilen Persönlichkeitsstörung (F60.3) noch einmal differenziert in den sogenannten impulsiven Typus (F 60.30) und den Borderline-Typus im engeren Sinne (F 60.31). In der bisherigen Fassung des ICD-11 kommt der Begriff der Borderline-Störung explizit nicht vor. Allerdings weist die Kategorie der »Persönlichkeitsstörung« (6D10) eine hohe Ähnlichkeit mit den oben dargestellten Merkmalen der Borderline-Störung auf: »Eine Persönlichkeitsstörung ist gekennzeichnet durch Probleme in der Funktionsweise von Aspekten des Selbst (z. B. Identität, Selbstwert, Genauigkeit der Selbsteinschätzung, Selbststeuerung) und/oder zwischenmenschliche Störungen (z. B. die Fähigkeit, enge und für beide Seiten befriedigende Beziehungen aufzubauen und aufrechtzuerhalten, die Fähigkeit, die Sichtweise anderer zu verstehen und mit Konflikten in Beziehungen umzugehen), die über einen längeren Zeitraum (z. B. zwei Jahre oder länger) bestehen. Die Störung äußert sich in maladaptiven (z. B. unflexiblen oder schlecht regulierten) Mustern der Kognition, des 176