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5 Spezifische Formen von Verhaltensauffälligkeiten bei Kindern und Jugendlichen
• »ein deutliches Maß an Ungehorsam • streiten oder tyrannisieren • ungewöhnlich häufige und schwere Wutausbrüche • Grausamkeiten gegenüber anderen Menschen oder Tieren • erhebliche Destruktivität gegen Eigentum • zündeln • stehlen • häufiges Lügen • Schule schwänzen • weglaufen von zu Hause Bei erheblicher Ausprägung genügt jedes einzelne der genannten Symptome für eine Diagnosestellung, nicht jedoch einzelne dissoziale Handlungen« (ebd., S. 261). Die Deutsche Gesellschaft für Kinder- und Jugendpsychiatrie und Psychotherapie (2003) differenziert auch drei unterschiedliche Schweregrade (leicht, mittel und schwer), in Abhängigkeit von der Anzahl der Symptome, der Intensität der gezeigten negativen Verhaltensweisen und der Auswirkungen auf das Umfeld (ebd). Im ICD-11 werden generell zwei Formen der Störungen des Sozialverhaltens unterschieden: »Störung des Sozialverhaltens mit oppositionellem, aufsässigem Verhalten« (6C90): »Störung des Sozialverhaltens mit oppositionellem, aufsässigem Verhalten ist ein anhaltendes Muster (z. B. sechs Monate oder länger) von ausgeprägtem trotzigem, ungehorsamem, provozierendem oder gehässigem Verhalten, das häufiger auftritt als typischerweise bei Personen vergleichbaren Alters und Entwicklungsstands zu beobachten ist und sich nicht auf die Interaktion mit Geschwistern beschränkt. Oppositionelles Trotzverhalten kann sich in einer vorherrschenden, anhaltenden wütenden oder gereizten Stimmung äußern, die oft von heftigen Wutausbrüchen begleitet wird, oder in eigensinnigem, streitsüchtigem und trotzigem Verhalten. Das Verhaltensmuster ist so schwerwiegend, dass es zu erheblichen Beeinträchtigungen in persönlichen, familiären, sozialen, schulischen, beruflichen oder anderen wichtigen Funktionsbereichen führt. »Störung des Sozialverhaltens mit dissozialem Verhalten« (6C91): »Eine Störung des Sozialverhaltens mit dissozialem Verhalten ist durch ein sich wiederholendes und anhaltendes Verhaltensmuster gekennzeichnet, bei dem die grundlegenden Rechte anderer oder wichtige altersgemäße gesellschaftliche Normen, Regeln oder Gesetze verletzt werden, z. B. Aggression gegenüber Menschen oder Tieren, Zerstörung von Eigentum, Betrug oder Diebstahl und schwerwiegende Regelverstöße. Das Verhaltensmuster ist so schwerwiegend, dass es zu einer erheblichen Beeinträchtigung in persönlichen, familiären, sozialen, schulischen, beruflichen oder anderen wichtigen Funktionsbereichen führt. Um diagnostiziert zu werden, muss das Verhaltensmuster über einen längeren Zeitraum andauern (z. B. zwölf Monate oder länger). Einzelne dissoziale oder kriminelle Handlungen sind daher für sich genommen kein Grund für die Diagnose« (BfArM 2022).
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