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3 Allgemeines Modell der Entstehung von Verhaltensauffälligkeiten
Auch Streeck-Fischer beschreibt ausführlich den Zusammenhang zwischen Interaktionserfahrungen im Bereich der Regulation, die dann zu Defekten der Selbstregulation führen können. Unter Bezugsnahme auf Beebe und Lachmann (2002), wird betont, »dass ein Säugling von Geburt an unterschiedliche konstitutionelle Fähigkeiten hat, mit Erregung umzugehen, Verhaltensäußerungen zu hemmen oder Erregung angesichts von Überstimulationen herunter zu regulieren« (Streeck-Fischer 2006a, S. 87). Die »Entwicklung von Selbstregulation [wird] als ein Prozess [verstanden], bei dem konstitutionelle Faktoren mit sozialen Bedingungen im Austausch sind. Autonomie und selbstregulatorische Fähigkeiten entstehen durch eine interaktive Regulation zwischen früherer Pflegeperson und Kind. Dabei steht nicht im Vordergrund, dass das Kind lernt, generell seine Erregungszustände zu regulieren, sondern das Kind muss die Intensität seiner affektiven Zustände regulieren. Sobald das Verhalten des sozialen Interaktionspartners durch das kommunikative Verhalten modifiziert werden kann und der andere bereit ist, sensibel auf die kindlichen Signale zu reagieren, kann das Kind die Interaktion so regulieren, wie es seine eigenen affektiven Zustände reguliert. Wenn der Interaktionspartner unsensibel ist, wird es dem Kind schwer fallen, die aktuelle Quelle seines ›disstress‹ zu erfassen« (ebd.). Darüber hinaus stehen die Fähigkeiten zur Selbstregulation »in engem Zusammenhang mit der Entwicklung exekutiver Funktionen« (ebd.). Barkley (1997, 2003) zufolge »basiert die Fähigkeit zur Verhaltenssteuerung und zu verzögerten Antworten neben der Fähigkeit zur Selbstregulation auf einem funktionierenden Arbeitsgedächtnis und auf der Verwendung von Sprache« (StreeckFischer 2006a, S. 86, vgl. auch Fonagy et al. 2004). Die nicht gelingende Regulation führt prinzipiell zu (Dauer‐)Stress, zu einer permanenten Anspannung und Aktivierung, zu einer erlebten Diskrepanz zwischen Anforderungen und Fähigkeiten und zu einem fehlenden Selbstwirksamkeits- und Kontrollerleben (s. o.). Dieser Stress kann prinzipiell auf drei unterschiedliche Weisen bewältigt werden: zum einen durch Ohnmacht und/oder sozialen Rückzug, zum zweiten auf aggressive Weise, indem versucht wird, durch das Herstellen von Übermacht Kontrolle auszuüben. Zum dritten kann es zu einem ständigen Hin- und Herschwanken zwischen beiden Extremen kommen. Diese Bewältigungsmechanismen verfestigen sich als dauerhafte »Antwortbereitschaft« (und werden zum bestimmenden Persönlichkeits-/Strukturmerkmal). Auch bei der Affektabstimmung kann durch ein zu starkes »tuning« (Stern 1992, Dornes 1995), also das zu starke Beeinflussen der kindlichen Gefühlszustände durch die Bezugspersonen, verhindert werden, dass Kinder ein ausreichendes Spektrum an Affekten aufbauen, mit dem sie dann z. B. neuen Situationen begegnen. Eine übersensible oder stark angespannte Bezugsperson wird die explorativen Aktivitäten des Kindes und die damit verbundenen Gefühle eher stark einschränken, wodurch dem Kind die Möglichkeit einer angemessenen Eigen-Regulation genommen wird. Eine ähnliche Folge ergibt sich bei überwiegend ungenauer »Affektspiegelung« durch die Bezugspersonen, wenn »der kindliche Gefühlszustand verkannt und eine andere Emotion gespiegelt wird. Durch diese Fehlwahrnehmung bei der Bezugsperson erfährt das Kind eine unangemessene Rückmeldung über sich und es entsteht eine Inkongruenz zwischen dem inneren Erleben und der reflexiven Interpretation« (Resch 2004, S. 41). Biermann-Ratjen (2002, S. 19 f) beschreibt ebenfalls, 52