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Begriffsbestimmung: Was ist
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»verhaltensauffällig«?
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2.1
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Definition(sversuche)
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Dieses Buch hat »Verhaltensauffälligkeiten bei Kindern und Jugendlichen« zum
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Gegenstand; sofort stellt sich die Frage, was denn »verhaltensauffällig« – im Gegensatz zu »verhaltensunauffällig« – ist. Genauso sind in diesem Zusammenhang
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andere Begriffe von Bedeutung: seelische Störung, seelische Erkrankung (vs. seelische Gesundheit), seelische Behinderung, Normalität und Abweichung etc. Um zu
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einem klareren Begriff von Auffälligkeit oder Störung eines Verhaltens zu kommen,
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sind drei Bezugspunkte wichtig: Zum einen stellt sich grundsätzlich die Frage, ob es
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sich bei der Unterscheidung auffällig vs. unauffällig um ein Kontinuum mit zwei
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Polen handelt, also ob ein Verhalten je nach Ausprägungsgrad, zeitlichem Verlauf
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usw. mehr dem einen oder auch manchmal dem anderen Pol zuzuordnen ist oder
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nicht. Oder ob demgegenüber eine klare qualitative Unterscheidung zwischen unauffälligem Verhalten einerseits und auffälligem, gestörtem Verhalten andererseits
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zu treffen ist.
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Zum zweiten ist »Auffälligkeit« immer in soziale Zusammenhänge eingebettet:
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Ein von einer Person gezeigtes Verhalten wird von einer (oder mehreren) anderen als
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»störend« oder »herausfordernd« erlebt. Diese systemische Perspektive verweist auf
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die soziale Konstruktion des Begriffs der Auffälligkeit, also darauf, dass bei dieser
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Konstruktion fast immer eine Interaktion vorliegt, aus der die Herausforderung
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folgt. Damit sind immer mindestens zwei Personen daran beteiligt, wenn »auffälliges« oder »herausforderndes« Verhalten erlebt wird (zu dieser Thematik: FröhlichGildhoff, Hoffer & Rönnau-Böse, 2021; Fröhlich-Gildhoff, Rönnau-Böse & Tinius,
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2020)
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Zum dritten legt der Terminus »Auffälligkeit« nahe, dass der Bezugspunkt immer
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eine Norm ist.
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2.1.1
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Normen
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Grundsätzlich lassen sich unterschiedliche Normen unterscheiden:
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• Soziale Normen
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Soziale Normen sind durch die jeweilige Bezugsgruppe von der Familie über die
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Schulklasse bis hin zur Gesellschaft definiert. Soziale Normen sind teilweise in
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feste Regeln oder auch Gesetze »gegossen«, andererseits können sie auch deutlich
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