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WR Jugendhilfe 1 05.book Seite 268 Mittwoch, 14. September 2005 7:25 19
Gisal Wnuk-Gette, Werner P. E. Wnuk und Gerlinde Fischer
schen Landkreis und WMC wurde ein Arbeitsvertrag geschlossen, der
Rechte, Pflichten und Vergütung der von Projektseite beteiligten Honorarkräfte festlegt. Outcomekontrolle, Qualitätssicherung und Steuerung liegen bei der Projektleitung in Kooperation mit der Amtsleitung.
Wie im Ortenaukreis stellen die Mitarbeiterinnen des ASD (Bezirkssozialarbeiterinnen) zunächst den Kontakt zu den betreffenden
Familien her, formulieren das Angebot einer familienunterstützenden Beratung und stellen bei Zustimmung der Familien diese in der
gemeinsamen Konferenz von ASD und Familienberatungsprojekt vor
(s. u.).
Für die Mitarbeiterinnen des Familienberatungsprojektes ist die
begleitende Supervision verpflichtend. In diesem Rahmen wird ihre
Arbeit unterstützt, qualifiziert und evaluiert.
Der Austausch zwischen beiden Systemen erfolgt nach folgenden
Regelungen. Einmal monatlich treffen in den Räumen des jeweiligen
sozialen Dienstes zusammen: die möglichst gegengeschlechtlich zusammengesetzten Ko-Beratungsteams (ca. zwölf bis 14 Honorarkräfte
mit abgeschlossener Familientherapieausbildung), alle Sozialarbeiterinnen des jeweiligen ASD-Teams sowie die Projekt- und Supervisionsleitung. Eine Stunde lang, bei Bedarf auch länger, werden aktuelle Fragen geklärt und wichtige Informationen besprochen. Vor allem geht es um die Entscheidung über eine Neuaufnahme von
»Fällen« in die Familienberatung und die Zuordnung eines geeigneten Beraterpaares für die fraglichen Familiensysteme. Ein weiterer
Austausch zwischen ASD und Familienberatungsprojekt geschieht
anhand des »Kurzprotokollrasters«; dieses ist vom »Beratungsprotokollraster« zu unterscheiden, das zur Supervision vorliegt. Das Kurzprotokoll wird nach jeder Beratungssitzung unverzüglich an die zuständige Bezirkssozialarbeiterin übermittelt. Durch das Raster wird
eine Standardisierung für die Weitergabe von Informationen zu folgenden Kategorien geschaffen: Name der Familie, Sitzungstermin, an
der Sitzung Beteiligte, Kurzhinweise auf Themen, für die Sozialarbeiter notwendige Inhalte des Gespräches und die vereinbarten nächsten
Termine.
Nach dem Treffen beider Systeme wird die Beratungsarbeit ohne
die Kolleginnen des Sozialen Dienstes supervidiert. Darüber hinaus
sind im Bedarfsfall weitere Supervisionen möglich.
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