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WR Jugendhilfe 1 05.book Seite 232 Mittwoch, 14. September 2005 7:25 19
Ute Buggenthin
- Ein Fallbeispiel aus der »klassischen Klientel« Frau Russell ist Mutter von zwei Mädchen im Alter von 13 und zehn Jahren und zwei Söhnen von fünf und zwei Jahren. Von dem französischen Vater der Mädchen wurde sie vor sechs Jahren geschieden, nachdem sie in Frankreich, wo die Familie seit der Geburt der jüngeren Tochter lebte, eine Beziehung zu einem anderen Franzosen eingegangen war. Sie kehrte mit ihrem neuen Lebensgefährten und den Töchtern zurück nach Deutschland, heiratete ihn, und die Söhne wurden geboren. Herr Russell ist arbeitslos. Er hat keine Berufsausbildung, und in der Vergangenheit konnte er seine Arbeitgeber nicht von seinen Qualitäten überzeugen. Kein Arbeitsverhältnis dauerte länger als vier Monate. Frau Russell füllt gelegentlich in einem Drogeriemarkt Regale auf. Die Familie lebt von ihrem geringfügigen Lohn, Arbeitslosengeld und ergänzender Sozialhilfe. Die Familie wurde uns vorgestellt, weil die zehnjährige Michelle in der Schule auffällige Verhaltensweisen zeigte: Unruhe, Konzentrationsprobleme, schwache Leistungen und eine Außenseiterposition in der Klasse wurden als hauptsächliche Probleme benannt. Die sehr engagierte Lehrerin setzte sich mit dem Jugendamt in Verbindung und machte auf die Familie aufmerksam, da sie der Überzeugung war, dass Michelles Schwierigkeiten in der Schule nicht aufgefangen werden könnten und von der problematischen Familiensituation her zu verstehen seien. Die Versetzung war gefährdet, und in den Pausen, wenn Michelle sich nicht von Erwachsenen kontrolliert fühlte, wehrte sie sich mit zunehmender Gewalt gegen die Anfeindungen der Schulkameradinnen. Der ASD-Kollege wurde bei seinen Besuchen bei der Familie mit vielschichtigen Problemen und völlig überlasteten Eltern konfrontiert. Er ermittelte zusammen mit der Familie den Hilfebedarf und schlug ambulante Hilfe durch die AGFJ vor. Das Procedere verläuft mit jeder Familie gleich: hypothetische Bedarfsermittlung, Erstgespräch, Kontraktgespräch und bedarfsorientierte Betreuung. Doch jeder Verlauf wird als Prozess verstanden, und die Aufträge und Angebote werden den jeweils neue Erkenntnissen angepasst. Bei dieser Familie wurde im Erstgespräch deutlich, dass sie aufgrund bisheriger Erfahrungen mit Behörden – in Frankreich und in Deutschland – sehr misstrauisch ist. Frau Russell war zunächst sehr bemüht, die Probleme der Familie herunterzuspielen. Durch eine ru232